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Maskenpflicht in Bus und BahnBußgeld macht wenig Eindruck

Viele sind am Wochenende ohne Mund-Nasenschutz im ÖPNV unterwegs – obwohl seit Samstag bei Verstößen ein saftiges Bußgeld droht.

Zustieg nur mit gültigem Mund-Nasen-Schutz – sonst drohen bis zu 500 Euro Bußgeld Foto: picture alliance/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin taz | Trotz der seit Samstag geltenden neuen Bußgeldverordnung halten sich längst nicht alle BerlinerInnen an die Maskenpflicht in Bus und Bahn: Von „sehr vielen ohne Maske unterwegs in der Bahn zum Alexanderplatz“ bis „kaum noch jemand ohne anzutreffen“ reichten die subjektiven Eindrücke einer kleinen Umfrage unter taz-RedakteurInnen am Sonntag. Ähnliches weiß auch der Reporter der Deutschen Presse-Agentur zu berichten, maximal 80 Prozent seien am Samstag auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Tiergarten mit Mund-Nasen-Schutz unterwegs gewesen, schreibt die Agentur.

Offizielle Zahlen, wie sich das Bußgeld auf die Maskendisziplin der BerlinerInnen auswirkt, sprich: wie viele „Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Pandemiebezug im ÖPNV“ eingeleitet wurden, will die Polizei erst am Montag bekannt geben.

Auch mit wie vielen eventuell zusätzlichen BeamtInnen man am Wochenende auf welchen Strecken unterwegs gewesen ist, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren, wusste die Pressestelle am Sonntag noch nicht: „Aber wir waren unterwegs“, sagte eine Sprecherin und verwies auf die gemeinsamen Streifen mit BVG-MitarbeiterInnen.

Wieder mehr Polizei unterwegs

Seit dem 15. Juni habe man die auch wieder „auf normal hochgefahren“, nachdem der Fahrplan die Monate zuvor wegen der Corona-Pandemie längere Zeit eingeschränkt war und auch die Streifen weniger präsent waren.

Vergangenen Dienstag hatte der Senat ein Bußgeld beschlossen, das fällig werden soll, wenn man im ÖPNV ohne Maske unterwegs ist. Zuletzt hatten laut BVG immer weniger Menschen einen Mund-Nase-Schutz getragen. Die Polizei soll stichprobenhaft kontrollieren; bis zu 500 Euro können fällig werden.

Abgeordnete der SPD-Fraktion fordern, die BVG müsse die Maskenpflicht in ihre Beförderungsbedingungen aufnehmen, um Verstöße selbst ahnden zu können. Für das Bußgeld selbst sind die Ordnungsämter der Bezirke zuständig.

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