Masernausbruch im Ankunftszentrum Tegel: Virus entscheidet nicht nach Asyl
Neun Bewohner des Ukraine-Ankunftszentrums haben sich mit Masern angesteckt. Es wird jetzt erst geimpft.
W eil Masern gefährlich sind und sich immer weniger Menschen dagegen impfen ließen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 diese Impfung für besonders von Ansteckung betroffene Gruppen verpflichtend eingeführt. Das betrifft Kinder und Beschäftigte in Kitas, Horten und Kinderheimen, Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen sowie, so der Gesetzestext, Personen, „die in einer Gemeinschaftseinrichtung für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler untergebracht sind“. Denn überall dort ist die Ansteckungsgefahr hoch und gibt es Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und darum nur durch die Impfung ihrer Mitmenschen mit geschützt werden können.
Dass das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) auf die Idee kam, davon die Ukraine-Flüchtlinge auszunehmen, weil diese kein Asylverfahren durchlaufen, ist zumindest grob fahrlässig, wenn nicht sogar gesetzwidrig. Denn das Masernvirus unterscheidet nicht nach Asylantrag oder nicht. Der spezielle Status Kriegsflüchtling, den die Ukrainer haben, spielte in Deutschland statistisch kaum eine Rolle, als das Infektionsschutzgesetz novelliert wurde. Die Aufzählung dieser Gruppe vergaß man dann möglicherweise einfach.
Aber im Ukraine-Ankunftszentrum sind die Wohnbedingungen sogar um einiges schlimmer als in anderen Asylheimen: 10 bis 14 Personen werden in eine Schlafkabine ohne Privatsphäre zusammengepfercht. Dass sich da Viren schnell verbreiten, liegt auf der Hand. Hinzu kommt, dass gerade unter den Ukrainern viele Menschen mit schweren Vorerkrankungen und Kriegsverletzungen sind, die es aus anderen Krisengebieten gar nicht bis nach Berlin schaffen würden, die hier aber geschützt werden müssen.
Dass das LAF jetzt auch die Bewohner des Ukraine-Ankunftszentrums gegen Masern impfen will, ist gut, kommt für die Erkrankten aber zu spät.
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