Markierung von Personalausweisen: Zum Bleiben zwingen
Die Bundesregierung will Terroristen daran hindern, mit ihren Personalausweisen etwa über die Türkei auszureisen. Dafür sollen die Ausweise gekennzeichnet werden.
BERLIN afp/dpa | Die Bundesregierung prüft eine Markierung von Personalausweisen, um potenzielle Extremisten an der Ausreise zu hindern. Es sei „die Möglichkeit zu prüfen, künftig auch Personalausweise zu kennzeichnen, damit diese nicht zur Ausreise etwa über den Transitstaat Türkei verwendet werden können“, sagte die SPD-Fraktionsvize Eva Högl der Welt vom Freitag. „Darauf haben wir uns mit der Union verständigt.“
Der Innenausschuss-Vorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) verwies in dem Blatt darauf, dass potenzielle Kämpfer für die Ausreise über die Türkei nach Syrien und in den Irak keinen Pass benötigten, sondern der Personalausweis genüge. Dieser könne jedoch nicht unter den gleichen Voraussetzungen eingezogen werden wie der Reisepass, da entsprechende Bestimmungen im Personalausweisgesetz fehlten. „Deshalb wäre es sinnvoll, wenn der Personalausweis zumindest mit einem sichtbaren Ausreisesperrvermerk versehen werden könnte, damit bei Vorlage des Personalausweises zum Zwecke des Grenzübertrittes deutlich wird, dass die Person das Land nicht verlassen darf.“
Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, eine Kennzeichnung von Personalausweisen möglichst rasch zu beschließen. „Das hätte schon längst passieren sollen und wäre viel effektiver als diese endlose Debatte über die Ausbürgerung von Dschihad-Rückkehrern“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck am Freitag. Anhaltspunkt für eine solche Kennzeichnung könne etwa ein vom Geheimdienst aufgezeichnetes Protokoll eines Chats zwischen einem Extremisten in Deutschland und einer Terrorgruppe im Ausland sein.
In der Union wurden zugleich Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen laut. Bosbach erinnerte daran, dass 2002 die damalige rot-grüne Bundesregierung auf Drängen der Grünen die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen straflos gestellt habe. Strafbar seien heute nur noch die aktive Unterstützung für terroristische Organisationen durch Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung zur Unterstützung. „Deshalb plädiert die Union dafür, dass wir wieder zur alten Rechtslage zurückkehren und auch reine Sympathiewerbung für terroristische Organisationen unter Strafe zu stellen.“
Auch der Unions-Innenexperte Stephan Mayer (CSU) plädierte in der Zeitung für eine Änderung des Strafrechts, „da bisher die bloße Terrorismusausbildung nicht strafbar ist, wenn nicht gleichzeitig eine konkrete Anschlagsabsicht nachgewiesen werden kann“. Hier müsse eine„ Strafbarkeitslücke“ geschlossen werden.
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