Machtkampf in Thüringen: Ministerpräsident mit einer Stimme
Die rot-rot-grüne Koalition wird denkbar knapp regieren. Schon um die Wahl des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) droht ein Verfassungsstreit.
BERLIN taz | Rot-Rot-Grün verfügt im Landtag von Thüringen nur über eine Stimme Mehrheit. Möglich, dass Bodo Ramelow (Linkspartei) daher am 5. Dezember bis zum dritten Wahlgang warten muss, um zum Ministerpräsidenten gewählt zu werden. Dann ist nicht mehr die absolute Mehrheit von 46 Stimmen erforderlich – gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Doch was passiert, wenn im dritten Wahlgang nur Ramelow antritt? Darüber ist ein handfester Machtkampf entbrannt. Denn Christine Lieberknecht (CDU) hält es sich offen, ob sie in einem möglichen Duell gegen Ramelow antreten wird. Und CDU-Landtagspräsident Christian Carius, ein Vertrauter Lieberknechts, meint, dass Ramelow im dritten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen benötige.
SPD, Linkspartei und Grüne deuten die Landesverfassung hingegen so, dass Ramelow im dritten Wahlgang sogar eine Ja-Stimme reichen würde. Rückenwind bekommen sie von einem 28-seitigen Gutachten des Düsseldorfer Verfassungsrechtlers Martin Morlok, das der SPD-Justizminister in Auftrag gab. Sein Urteil ist eindeutig: Die Thüringische Verfassung schließe „eine destruktive Verhinderungsmacht“ klar aus.
„Es zählen im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen“, so Morlok. Ergo: Wenn Lieberknecht Ramelow verhindern will, muss sie im dritten Wahlgang antreten – und riskieren, weniger Stimmen als ihr Kontrahent zu bekommen. Genau das fordert jetzt die Linkspartei von ihr.
Verbindlich ist das Gutachten aber nicht. Und falls die CDU auf ihrer Rechtsauffassung beharrt, könnte der dritte Wahlgang verschoben werden. Dann müsste erst das thüringische Landesverfassungsgericht entscheiden – und Lieberknecht bliebe erst einmal geschäftsführend im Amt.
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