MLPD klagt gegen Autor: Splitterpartei bleibt Sekte

Das Buch eines ehemaligen Verfassungsschützers nimmt die MLPD auseinander. Die Kleinpartei klagte – mit wenig Erfolg.

Wahlplakat der MLPD in Berlin 2009 – mit Gelsenkirchener Telefonnummer. Bild: imago/PEMAX

ESSEN taz | In ihrem juristischen Kampf gegen das Buch „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr“ hat die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland (MLPD) einen Teilerfolg erzielt – allerdings nur einen sehr bescheidenden. Das Landgericht Essen entschied am Donnerstag, dass der Verlag Ferdinand Schöningh und seine beiden Autoren Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen zwei Passagen über die maoistische Splitterpartei nicht länger verbreiten dürfen.

Acht weitere Abschnitte, gegen die die MLPD ebenfalls geklagt hatte, bleiben aber zulässig. Stattgegeben hat die 4. Zivilkammer des Essener Landgerichts der Klage gegen die Aussage, um den MLPD-Vorsitzenden Stefan Engel habe „sich inzwischen ein massiver, an die Vorbilder Stalin und Mao gemahnender Personenkult entwickelt“.

Ebenfalls als nicht belegte und daher unzulässige Tatsachenbehauptung beurteilte das Gericht die Angabe, in der Partei gebe es regelmäßige „Säuberungs- und Ausschlusskampagnen“. Auch die Verfassungsschutzberichte, auf die sich die Beklagten berufen hatten, gäben hier „keine hinreichenden Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Lashöfer.

Vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist hingegen die Bewertung der MLPD als „eine in marxistisch-leninistische Parteiform gekleidete Sekte“, die „maoistische Gehirnwäsche“ betreibe. Ebenso zulässig sei es, der Partei zu unterstellen, sie kenne „auch enorm repressive Strukturen, die darauf zielen, die Mitglieder physisch und psychisch völlig ihrer Kontrolle zu unterwerfen“. Die Behauptung, dass Intellektuelle in der MLPD „eher nicht willkommen“ sind, wollte das Gericht ebenfalls nicht verbieten.

Mit roten Fahnen untergegangen

Die Klage hatte deshalb große Aufmerksamkeit erregt, weil die MLPD mit ihr den Verfassungsschutz vorführen wollte. Denn die beiden verklagten Autoren Bergsdorf und van Hüllen sind zwei ehemalige staatlich besoldete Experten zum Thema „Linksextremismus“. Der eine war bis 2005 Referent im Thüringer Innenministerium, der andere bis 2006 Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz. Damit würden „auch die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahrzehnte sozusagen mit vor Gericht stehen“, hatte die Partei erklärt.

An den beiden mündlichen Verhandlungsterminen im Oktober vergangenen Jahres und im März waren MLPD-Anhänger noch mit roten Fahnen vor dem Landgericht aufmarschiert. Bei der Urteilsverkündung blieb sogar die Klägerbank leer: Weder Parteichef Engel noch seine Anwälte waren erschienen. Sie ahnten wohl, dass es für sie nichts zu feiern geben wird. So wies das Gericht auch ihre Forderung nach Schadensersatz in Höhe von insgesamt 10.000 Euro in Bausch und Bogen ab.

Wer in diesem Prozess wie viel gewonnen hat, zeigt die gerichtliche Kostenaufteilung. Der Verlag und die beiden Autoren müssen jeweils nur 5,4 Prozent der Prozesskosten zahlen, die MLPD dagegen 51,4 und Parteichef Engel 32,4 Prozent. Exverfassungsschützer van Hüllen zeigte sich bei der Urteilsverkündung zufrieden: „Ich denke, damit können wir leben.“

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