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Linkes Hausprojekt in BerlinLiebig 34 droht nächste Räumung

Das Landgericht bestätigt sein Räumungsurteil gegen das Haus in Friedrichshain. Der Stadt steht die nächste polizeiliche Räumungsaktion bevor.

Hausfassade der Liebig 34 Foto: dpa

Berlin taz | Die Tage des queerfeministischen Hausprojekts Liebig 34 sind gezählt. Am Mittwoch wies das Berliner Landgericht den Einspruch gegen das Anfang Juni ergangene Räumungsurteil zurück. Demnach sind die Bewohner*innen dazu verpflichtet, die Räume an die Eigentümerin zurückzugeben sowie 20.000 Euro angefallene Kosten des Klägers zu zahlen. Eine polizeiliche Räumung des Hauses an der Ecke Rigaer Straße ist damit wohl nicht mehr abzuwenden.

Sechs Männer – drei Richter, zwei Eigentümeranwälte und der Anwalt der Liebig 34 – verhandelten im Saal des Landgerichts in Moabit über das Anfang der 1990er Jahre besetze Haus, das ausschließlich von Personen bewohnt wird, die sich nicht als Männer definieren. Die Bewohner*innen hatten 2008 einen zehnjährigen Pachtvertrag erhalten, der zum Jahresende 2018 ausgelaufen ist. An einen freiwilligen Auszug aus dem Symbolprojekt der radikalen Linken war gleichwohl nicht zu denken.

Liebig 34-Anwalt Moritz Heusinger hatte argumentiert, dass seine Mandant*innen laut dem auf den „Wohnzweck“ abzielenden Pachtvertrag nicht als Gewerbemieter*innen sondern als Mieter*innen, angesehen werden müssten und demnach den Schutzbedingungen des Wohnraummietrechts unterlägen. Wichtig sei, so Heusinger, nicht die Überschrift eines zeitlich befristeten Pachtvertrages, sondern der Inhalt, laut dem zwei Parteien einen Vertrag zu Wohnzwecken geschlossen hätten.

Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise nicht an, auch mit dem Hinweis, dass im Haus teilweise auch eine Gewerbenutzung stattfinde. Auch Heusingers Folgeargument, dass nämlich beim Ausscheiden eines gewerblichen Mieters der Mietvertrag auf den Eigentümer übergehen müsste und damit weiterhin Bestand hätte, verfing nicht.

Besitzerwechsel überzeugt nicht

Die Liebig 34 selbst hatte argumentiert, dass der ergangene Räumungstitel gegen den Bewohner*innenverein Raduga e.V. nicht den richtigen treffe. Raduga sei nicht mehr im Besitz der Räume, sondern habe das Haus bereits 2018 an den Verein Miteinander e.V. untervermietet. Auch dies überzeugte die Kammer nicht. Stattdessen müsste der beklagte Verein dafür sorgen, wieder in den Besitz der Räume zu kommen.

Heusinger kündigte an, die Frage höchstrichterlich entscheiden zu lassen und vor das Kammergericht ziehen zu wollen. Nichtsdestotrotz ist das Urteil ab sofort vollstreckbar. Dafür müsse der Eigentümer, der Berliner Immobilienspekulant Gijora Padovicz beziehungsweise seine Siganadia Grundbesitz GmbH & Co., eine Sicherheitsleistung von 60.000 Euro erbringen. Nach der Räumung der Neuköllner Kiezkneipe Syndikat steht der Stadt damit der Verlust des nächsten alternativen Ortes bevor.

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3 Kommentare

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  • Welche Relevanz hat das Geschlecht der am Prozeß beteiligten Personen?

    • @DiMa:

      Wahrscheinlich soll eine Relevanz hergestellt werden, weil es sich um ein queerfeministisches Hausprojekt handelt.

      • @unbedeutend:

        Ist für den Ausgang des Verfahrens vollkommen egal. Übrigens sind die Hausbewohner in einem Verein organisiert und als solcher beklagt, daher wäre auch insoweit die männliche Form richtig.

        Wahrscheinlich tritt der Kläger in Form einer Holdinggesellschaft auf (vermutlich als GmbH & Co KG). Damit wäre diese die einzige weibliche Person weit un breit.