Linkes Hausprojekt „Brauni“: Den Profitinteressen im Weg
Der Vermieter des Hausprojekts in der Braunschweiger Straße will seine Mieter loswerden. Doch vor Gericht hat er schlechte Karten.
Am Dienstagmorgen trafen sich beide Parteien zum wiederholten Male vor dem Neuköllner Amtsgericht. Ursprünglich hatten acht ehemalige Bewohner:innen des seit 14 Jahren existierenden Projekts darauf geklagt, dass der Wechsel der Hauptmieter:innen akzeptiert werde. Die Mat-X Immobilien GmbH hatte mit einer Widerklage reagiert. Sie zog in Zweifel, dass es sich um einen Wohnraummietvertrag handele, schließlich befinde sich das Projekt in einem Gewerbegebäude. Ebenso wurden nicht sachgerechte Elektroinstallationen und Müll im Hof bemängelt.
Die Richterin stellte jedoch klar, dass allein schon der „Wortlaut“ des Mietvertrags keine Zweifel an einem Wohnmietverhältnis ließen. Wenig überzeugend seien auch die anderen Begründungen.
Fraglich war dann noch ein neuer Vorhalt: der von der Vermieterseite behauptete Rückstand von zwei Monatsmieten. Doch aus vorliegenden Überweisungen wurde lediglich ersichtlich, dass eine Monatsmiete im Sommer aufgrund eines Kontowechsels zu spät gezahlt wurde. Auch dass die Mieter:innen seit jeher eine Monatsmiete im Rückstand seien, konnte der Vermieter nicht darlegen.
Zu wenig Profit
Der Anwalt der Eigentümerfirma ließ dann auch keinen Zweifel daran, worum es eigentlich geht: Mit dem Objekt könne – aufgrund der Mieter:innen – „ja gar nichts gemacht werden“. Die Miete sei zu niedrig, zudem werde das Haus von einer „politischen Community genutzt“. Tatsächlich kann die Miete, dem Vernehmen nach 7.000 Euro monatlich für das Haus, in dem etwa 40 Menschen wohnen, derzeit nicht erhöht werden. Der Mietspiegel kommt für ein Projekt, bei dem nicht einzelne Wohnungen berechnet werden, nicht infrage, auch drei Vergleichsprojekte lassen sich kaum finden. In den ersten zehn Jahren des Mietvertrags galt eine Staffelmiete mit einer jährlichen Erhöhung von zwei Prozent, seit vier Jahren aber ist die Miete konstant.
Ebenso festgehalten war die Zustimmung zu Mieterwechseln. Nun argumentierte der Anwalt jedoch, dies sei dem Eigentümer nicht dauerhaft zuzumuten. Inwiefern das Gericht alles beim Alten belässt oder auf eine Einigung drängt – etwa auf eine erneute Staffelmiete –, war bei der Verhandlung noch nicht absehbar und dürfte an einem kommenden Termin verkündet werden.
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