Braunschweiger Straße in Neukölln: Bedrohtes Haus­projekt

Das Hausprojekt „Brauni“ mit 44 Bewohnern kämpft vor Gericht um seine Existenz. Der Richter will nicht allen Annahmen der Eigentümer folgen.

EIn Schild mit der Aufschrift "Für mehr Freiräume"

Immer bedroht: Freiräume Foto: dpa | Florian Schuh

BERLIN taz | Gütlich wird der Streit um ein linkes Hausprojekt in einem Hinterhaus der Braunschweiger Straße 53/55 in Neukölln, in der Szene „Brauni“ genannt, nicht ausgehen. Das zumindest wurde am Dienstag im Amtsgericht Neukölln schnell deutlich. Der Anwalt der Hauseigentümer GmbH beharrte auf dem Anliegen, dass die Mie­te­r:in­nen das Objekt räumen; auch der Vorschlag der Be­woh­ne­r:in­nen – etwa 15 von insgesamt 44 waren erschienen –, über einen Ankauf zu verhandeln, wurde von einem der anwesenden Eigentümergesellschafter ausgeschlagen.

Der Richter schloss die Güteverhandlung und ging direkt zur Hauptverhandlung über. Verhandelt wird eine Klage der Mie­te­r:in­nen des Hausprojekts auf Zustimmung zu mehreren Hauptmieterwechseln sowie eine Wiederklage der Eigentümer auf Räumung. Die Fronten sind verhärtet, ebenso die Bewertung der Grundlagen des Streits.

Entstanden ist das Projekt 2010, als acht Personen einen Mietvertrag über das alte Fabrikgebäude abschlossen, selber einzogen und in ein Wohnprojekt samt Sport­raum und Werkstatt umbauten. Laut dem Anwalt des Hausprojekts, Andreas Günzler, wurde ein „normaler Wohnraummietvertrag mit außergewöhnlichen Anlagen“ unterschrieben. Vereinbart wurde etwa eine pauschale Erlaubnis zur Untervermietung sowie ein „Kündigungsausschluss“ über zehn Jahre.

2017 begehrten die Be­woh­ne­r:in­nen den Wechsel von sechs von acht Hauptmieter:innen. Nachdem sie lange vertröstet wurden, reichten sie Klage ein. Die Eigentümer ihrerseits zweifelten die Wirksamkeit der Klage an, außerdem erklärten sie, es handele sich nicht um ein Wohnraum-, sondern ein Gewerbemietverhältnis. Dieses sollte 2020 gekündigt werden. Folge der Richter ihrer Einschätzung nicht, solle den Mie­te­r:in­nen ersatzweise wegen schuldhaften Verhaltens, etwa gefährlicher Elektroinstallationen, Brandschutzmängeln, Veranstaltungen im Haus oder Beleidigungen der Vermieter, gekündigt werden.

Günzler allerdings sagt: „Der Vertragszweck war Wohnen.“ Dies beweise schon der Einzug der ursprünglichen acht Hauptmieter. Der Richter ließ durchblicken, dieser Ansicht zu folgen. Zudem seien von einem Gutachter beanstandete Mängel bei der Elektroanlage nicht gravierend, im „Großen und Ganzen sei diese sach- und fachgerecht“ installiert. Eine Entscheidung will der Richter in vier bis sechs Wochen fällen. Dies könne ein Urteil oder auch ein Beweisbeschluss, etwa das Einholen eines Sachverständigenurteils, sein.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.