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Leitlinie gegen rechts gefordert

Brandenburgs Bildungsminister Freiberg will regeln, wie mit Leh­re­r:in­nen umzugehen ist, die Mitglied der rechtsextremen AfD sind

Mit Blick auf die Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch hält Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) Leitlinien für den Umgang mit Lehrkräften für notwendig. „Klar ist: Die Verfassungstreue ist zu schwören und zu gewährleisten“, sagte der SPD-Politiker in einem Interview mit dem Tagesspiegel. „Wenn es individuell erhebliche Zweifel daran gibt, dann muss der Staat tätig werden.“ Mit dem Innenministerium sei besprochen, dass es dafür genaue Leitlinien geben werde.

Der Umgang mit Lehrkräften sei eine beamtenrechtliche Frage, sagte Freiberg. „Die Parteimitgliedschaft ist keine Frage bei der Einstellung von Lehrkräften.“ Das gelte genauso für Sozial- oder Christdemokraten. „Wenn es öffentliche Quellen dafür gibt, dann ist dies sicher eher bekannt“, sagte Freiberg. „Aber wir wissen nicht, wer im Gesamtpersonalkörper der Landesregierung welche Parteimitgliedschaft hat, wenn er oder sie das nicht selbst publiziert.“

Die AfD in Brandenburg verstößt laut Verfassungsschutz gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Daher hatte die Behörde sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Umstritten bleibt weiter ein AfD-Verbot, das Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung auf den Weg bringen könnten. Die Einstufung hatte Diskussionen über den Umgang mit ihren Mitgliedern im Staatsdienst ausgelöst. Dem Innenministerium zufolge wird im Einzelfall betrachtet, ob und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergriffen werden.

Bei AfD-Mitgliedern gebe es Beunruhigung, vor allem bei denen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, hatte AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt kurz nach der Veröffentlichung des Verfassungsschutzvermerks zur Einstufung der Partei als rechtsextremistisch gesagt. Bereits 2024 hatte der Landtag beschlossen, dass es vor dem Amtseid für angehende Beamtinnen und Beamte nun eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt. Dabei wird geprüft, ob die Kandidaten mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Das BSW sieht den Check skeptisch. (dpa)

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