Leistungsschutzrecht in Spanien: Bezahlen für jeden Link
Spanien führt ein Leistungsschutzrecht ein, nach dem auch einfache Links kostenpflichtig werden könnten. Es drohen Strafen bis 300.000 Euro.
BERLIN taz | Das spanische Abgeordnetenhaus hat eine Teilreform des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Mit den Stimmen der regierenden Volkspartei hat der zuständige Kulturausschuss vergangene Woche den Entwurf durchgewunken. Er liegt nun im Senat und soll dort im Herbst endgültig verabschiedet werden.
Das neue Gesetz ist in Spanien unter dem Namen „Google-Steuer“ bekannt. Ähnlich dem deutschen Leistungsschutzrecht sollen Urheber eine „gerechte Vergütung“ – so der Gesetzestext – bekommen für Textausschnitte, die anderswo online veröffentlicht werden. Wie hoch dieser Betrag sein wird, ist noch nicht entschieden. Bei Verstößen ist eine Strafe zwischen 30.000 und 300.000 Euro vorgesehen.
Die Regelung richtet sich in erster Linie an Nachrichtenaggregatoren wie Google News. Nach der Interpretation von spanischen Medienexperten würden aber auch schon einfache Links auf Blogs kostenpflichtig. Normale Suchmaschinenergebnisse nimmt das Gesetz ausdrücklich aus.
Die Zeitungsverleger bejubeln die Neuregelung. Der Verlegerverband AEDE hatte massiv Lobbyarbeit für die Reform gemacht, von der seine Mitglieder profitieren. Schon als das Gesetz eingebracht wurde, sprach der AEDE-Präsident vom „größten Schritt für den Schutz der Presse, den eine spanische Regierung je gemacht hat“.
Verbände von Internetpublizisten und Webetreibenden hingegen äußerten sich sehr kritisch. Sie sehen das zentrale Momentum des Web in Gefahr: die Verlinkung auf andere Seiten. Viele Details der Reform sind interpretationsbedürftig. So sollen soziale Netzwerke ausgeklammert sein. Doch welche Seiten als solche gelten, ist unklar. Spaniens Regierung hat angekündigt, dass das Urheberrecht in absehbarer Zeit noch umfassender reformiert werden soll.
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