Leh­rer:­in­nen­man­gel in Berlin: Eile bei der Verbeamtung

Die Bildungsverwaltung will, dass Lehrkräfte bis 52 Jahre noch Beamte werden können. Ob das Gesetz beschlossen werden kann, ist noch unklar.

Franziska Giffey, Alexander Slotty, Sabine Busse und neue Lehrer:innen mit ihren Ernennungsurkunden

Franziska Giffey vor neuen Staats­die­ne­r:in­nen Foto: Florian Boillot

BERLIN taz | Die Altersgrenze für die Verbeamtung von Berliner Lehrkräften soll temporär von 45 auf 52 Jahre angehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Senatsbildungsverwaltung am Mittwoch vorstellte. Auch wer im laufenden Schuljahr 2022/23 bereits seinen 52. Geburtstag gefeiert hat, soll noch in den Genuss einer späteren Pension kommen.

Das Projekt der Verbeamtung von bis 16.000 Lehrkräften nimmt Formen an“, sagte Bildungsstaatssekretär Alexander Slotty (SPD). Der Senat soll das Gesetz am 29. November beschließen, im Januar soll das Parlament zustimmen. Bereits ab Dezember will die Bildungsverwaltung auf ihrer Website ein Online-Antragsformular für Leh­re­r*in­nen schalten. Zum neuen Halbjahr im Februar könnte dann verbeamtet werden. Die Personalstelle in der Bildungsverwaltung sei dafür bereits aufgestockt werden.

Es ist eine der wichtigsten bildungspolitischen Richtungsentscheidungen dieser Legislatur. Berlin war zuletzt das einzige Bundesland, das Leh­re­r*in­nen nicht verbeamtete – eine Position, die man sich angesichts des bundesweiten Fachkräftemangels nicht länger leisten wollte. Rot-Grün-Rot hatte dann die schrittweise Wiedereinführung der Verbeamtung beschlossen. Seit Sommer gilt das bereits für Neueinstellungen.

Komplizierter ist die Lage für die älteren Lehrkräfte, die bereits als Angestellte arbeiten. Insbesondere die Anhebung der Altersgrenze musste „rechtssicher“ gestaltet werden, wie Slotty betonte. Anne Jürgens, die die Bildungsverwaltung extra als externe Projektleiterin Verbeamtung geholt hatte, sagte: „Wesentlich ist, dass die verbleibende aktive Dienstzeit als Beamter noch in einem angemessenen Verhältnis zur Ruhezeit steht.“ Die Anhebung auf 52 Jahre war die Grenze, die man „sachlich und rechtlich“ noch gut habe begründen können.

Wahlwiederholung wirft Fragen auf

Slotty betonte: „Das sind 4.000 Lehrkräfte in dieser Altesspanne zwischen 45 und 52 Jahren, denen wir so noch die Verbeamtung anbieten können, das ist ein enormer Gerechtigkeitsaspekt.“ Bis zum 31. Dezember 2026 soll diese Ausnahme in Berlin gelten, sagte Slotty. „Diese rund vier Jahre werden wir brauchen, alleine um den operativen Prozess der Verbeamtung zu bewerkstelligen.“ Für die notwendige Gesundheitsuntersuchung habe man einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung in der Schublade: Eine „vierstellige Zahl von Arztpraxen“ stehe dann bereit.

Den schwierigsten Teil des Verbeamtungsprojekts wird die rot-grün-rote Koalition allerdings erst noch aushandeln müssen: Die Kompensation für die laut Bildungsverwaltung rund 5.000 Lehrkräfte, die zu alt für eine Verbeamtung sind. „Das wollen wir dem Souverän überlassen, der die Verbeamtung ja auch politisch beschlossen hat“, sagte Slotty.

„Wünschenswert“, so der Staatssekretär an die Adresse der Parlamentarier*innen, sei eine monatliche Zulage von bis zu 400 Euro. Da wolle man „aber der Debatte nicht vorgreifen“. Die Gewerkschaft GEW argumentiert, dass tarifrechtlich bis zu 900 Euro Zulage möglich wären. Die Bildungsverwaltung legt das Tarifrecht anders aus. Der bildungspolitische Sprecher der SPD, Marcel Hopp, sagte auf taz-Anfrage: „Wir wollen uns am sächsischen Modell orientieren.“ Dort wird eine Zulage von 170 Euro gezahlt.

Unklar ist, was passiert, wenn Berlin tatsächlich im Februar die Abgeordnetenhauswahl von 2021 wiederholen muss. Das Verfassungsgericht will darüber am 16. November urteilen. Denkbar wäre, dass die Richter entscheiden, dass der amtierende Senat bis zur Wahlwiederholung keine neuen Beschlüsse mehr fassen darf. Dann läge der Verbeamtungsprozess auf Eis.

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