Lauterbachs Gesetzesvorhaben: Digitale Patientenakte für alle

Das Bundeskabinett bringt Digitalisierungsgesetze auf den Weg. Elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept sollen damit Standard werden.

Karikatur zum Thema elektronische Patientenakte.

Comic: Mario Lars

BERLIN taz | Als am Mittwoch alle von Wirtschaft und Wirtschaftsförderung sprachen, hatte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) etwas zu verkünden: Bei der Sonder-Kabinettssitzung auf Schloss Meseberg wurden zwei Gesetzentwürfe aus seinem Haus beschlossen. Es geht um die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Nutzung von Pa­ti­en­t*in­nen­da­ten – und beide haben durchaus auch mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Jetzt beginne Deutschlands Aufholjagd in Sachen Digitalisierung, prophezeite Lauterbach am Mittwoch.

Dazu passt der Titel des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Der zentrale Punkt darin ist die elektronische Pa­tientenakte ePA, die zum 1. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden soll – es sei denn, sie widersprechen aktiv. 80 Prozent der Versicherten hofft Lauterbach damit zu erreichen.

Im Vorfeld gab es vor allem datenschutzrechtliche Bedenken zum Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten. Entsprechend differenziert soll nun die Widerspruchslösung aussehen: Versicherte sollen die Zugriffsfreigabe sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzen können – etwa auf bestimmte Dokumente und Ärz­t*in­nen, und zwar direkt in der jeweiligen Arztpraxis.

Bereits zum 1. Januar 2024 soll das elektronische Rezept verbindlicher Standard werden. Die breite Verwendung der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Rezepts sollen auf der einen Seite die Versorgung der Pa­ti­en­t*in­nen verbessern – etwa durch Vermeidung von Doppelbehandlungen und Wechselwirkungen von Medikamenten. Zum anderen sollen Daten aus der elektronischen Patientenakte der Forschung zugutekommen.

Datennutzung für das Gemeinwohl

Der ebenfalls bei der Kabinettsklausur verabschiedete Entwurf zum Gesundheits­datennutzungsgesetz soll laut Gesundheitsministerium „die Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten schaffen“, um den Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland „an die Weltspitze heranzuführen“.

Wer die Daten nutzen darf, soll das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, das hierfür weiterentwickelt werde. Entscheidend sei dabei nicht, wer die Datennutzung beantrage, sondern seien „im Gemeinwohl liegende Nutzungszwecke“.

Auch für die Freigabe der Daten aus Patientenakten zu Forschungszwecken soll die Widerspruchslösung gelten. Das Gesundheitsministerium verspricht die Einrichtung einer „einfachen Verwaltung der Widersprüche, damit Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können“. Kranken- und Pflegekassen dürften die Daten generell verarbeiten, wenn dies nachweislich dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient.

Die Kosten der geplanten Digitalisierung bei den gesetzlichen Krankenkassen werden in Lauterbachs Gesetzentwurf auf „einmalig“ rund 789 Millionen Euro geschätzt, die im Zeitraum von 2024 bis 2026 anfallen sollen. (mit afp)

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