Landtagswahlen und die AfD: Der Verfassungsschutz wappnet sich
Die AfD könnte im Falle einer Regierungsbeteiligung Verfassungsschutz-Informationen weitergeben. Wie kann das verhindert werden?
Der Verfassungsschutz wappnet sich für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD. Käme es tatsächlich dazu, könnte der Informationsfluss aus dem Verbund von Bundesamt und Landesämtern in das entsprechende Landesamt gedrosselt oder gar abgeschnitten werden. Das erfuhr die taz aus Sicherheitskreisen.
Von entsprechenden Überlegungen hatte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Dort heißt es sogar, dass eine entsprechende Entscheidung im Verfassungsschutzverbund bereits getroffen worden sei. Rechtlich einfach ist das allerdings nicht, weil das betroffene Landesamt dann seinem gesetzlichen Auftrag gegebenenfalls nicht mehr nachkommen kann.
Hintergrund sind die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September. In allen drei Ländern könnte die AfD laut Umfragen stärkste Kraft werden. Zwar haben alle anderen Parteien mit Aussicht auf eine Beteiligung an der Regierung versichert, nicht mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen, doch eine Koalitionsbildung ohne die extrem rechte Partei könnte zumindest kompliziert werden.
In Sachsen und Thüringen hat der Verfassungsschutz die dortigen Landesverbände der AfD als erwiesen rechtsextrem eingestuft, in Thüringen soll es inzwischen sogar den Zusatz „aggressiv kämpferisch“ geben. In Brandenburg wird die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall geführt.
Beispielfall Österreich
Es gibt die Befürchtung, dass die AfD bei einer Regierungsbeteiligung Informationen aus dem Verfassungsschutz an die eigene Partei oder andere extrem rechte Gruppen weitergeben könnte.
Auch die Nähe der AfD zu Russland deutet auf eine Gefahr hin: Dass Geheimdienstinformationen an das Putin-Regime abfließen könnten. Entsprechende Sorgen könnten zudem bei Bündnispartnern dazu führen, dass deutsche Geheimdienste vom internationalen Informationsfluss abgekoppelt werden.
Vor einigen Jahren ließ sich in Österreich bereits beobachten, wie diese Abwendung funktionieren kann. Dort bildete die konservative ÖVP Ende 2017 mit der extrem rechten und Russland-freundlichen FPÖ eine Koalition, mit dem heutigen FPÖ-Chef Herbert Kickl als Innenminister.
Danach wurde unter anderem der Fall einer Anfrage des finnischen Geheimdiensts zu Ermittlungen gegen russische Spione an die verbündeten Geheimdienste bekannt, von der Österreich wegen der Russland-Nähe der FPÖ ausgeschlossen wurde.
Sogar eine Suspendierung des österreichischen Verfassungsschutzes aus dem sogenannten Berner Club stand im Raum – einem informellen Zirkel, zu dem die Chefs der Inlandsgeheimdienste der EU-Länder sowie von Norwegen und der Schweiz gehören. Hintergrund war unter anderem eine Razzia, die Kickl beim Verfassungsschutz hatte durchführen lassen.
„Wenn wir es zulassen, dass nachrichtendienstliche Informationen an die AfD gegeben werden, dann kann man sie auch gleich an Wladimir Putin geben“, sagte Konstantin Kuhle, Fraktionsvize der FDP, als Reaktion auf den RND-Bericht bei ntv. „Und deswegen muss man sich auch auf ein solches Szenario vorbereiten.“
Auch mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht gibt es Überlegungen, wie dieses besser vor der Einflussnahme durch Verfassungsfeinde geschützt werden kann. Die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben sich dazu jüngst auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt. Bis Ende des Jahres soll das Grundgesetz entsprechend geändert werden.
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