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Schutz für Berliner VerfassungsgerichtDie Kernfrage bleibt offen

Senat beschließt Gesetzentwürfe zur Stärkung des Gerichts. Die Opposition ist eingebunden. Justizsenatorin muss sich wegen Dienstreisen rechtfertigen.

Wie lässt sich das Landesverfassungsgericht in Zeiten wachsender extremistischer Kräfte vor Einflussnahme schützen? Spätestens seit den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg 2024 mit hohen AfD-Ergebnissen gibt es in Senat und Abgeordnetenhaus dazu Überlegungen. Die sind jetzt in einen Gesetzentwurf eingegangen, den der schwarz-rote Senat am Dienstag beschlossen hat. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sprach von einer „verfassungsrechtlichen Brandmauer“. Gesetz soll der Entwurf noch vor dem Sommer werden. Die Kernfrage aber lässt der Entwurf unbeantwortet.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg bekam die AfD jeweils mehr als ein Drittel der Sitze. Das führte dazu, dass ohne Stimmen der AfD keine neuen Verfassungsrichter gewählt werden können. Für die sieht die jeweilige Landesverfassung eine Zweidrittelmehrheit vor. Diese Verfassungsvorschrift zu ändern, ist ebenso wenig möglich, weil auch dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig wäre.

Das Berliner Parlament, in dem die AfD derzeit nur 16 von 159 Sitzen hat, hätte noch die Möglichkeit, einen sogenannten Ersatzwahlmechanismus festzuschreiben. Den gibt es auf Bundesebene: Wenn sich im Bundestag nicht die nötige Zweidrittelmehrheit findet, kann stattdessen der Bundesrat neue Gerichtsmitglieder wählen. Laut Senatorin Badenberg gab es Überlegungen zu einem solchen Ersatzmechanismus, die aber nicht in einen Änderungsvorschlag mündeten.

Inhaltlich bestätigte Badenberg auf taz-Nachfrage, dass man sich das letztlich nur leisten kann, weil die AfD zwar auch in Berlin deutlich steigt, aber bislang in Umfragen nicht über 17 Prozent hinaus gekommen ist. In Berlin gebe es „Gott sei Dank“ eine andere Entwicklung als in Brandenburg. Dort erreichte die AfD 2024 über 29 Prozent der Stimmen und in der jüngsten Umfrage von Mitte Januar 34 Prozent.

Keine Wiederwahl mehr möglich

Was die nun im Senat beschlossenen Gesetzentwürfe tatsächlich ändern: Künftig soll in der Verfassung festgeschrieben und nicht mehr mit einfacher Mehrheit zu ändern sein, dass Richter nach einer siebenjährigen Amtsperiode nicht wiedergewählt werden dürfen. Zudem soll nur das Gericht selbst eines seiner Mitglieder abberufen können. Deutlicher als bisher soll werden, dass die Beschlüsse des Verfassungsgerichts für Senat und Abgeordnetenhaus als weiteren Verfassungsorganen sowie für alle Gerichte und Behörden des Landes Berlin bindend sind.

Senatorin Badenberg dankte ausdrücklich den rechtspolitischen Sprechern der Parlamentsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linkspartei für ihre Mitarbeit. Die mitbeteiligte Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey sprach in einer Pressemitteilung davon, die Gesetzentwürfe erhöhten „die Resilienz unseres höchsten Gerichts“. Ihr Kollege Damiano Valgolio von der Linksfraktion begründete die Notwendigkeit mit dem Blick aufs Ausland: „Wir können in den europäischen Nachbarländern Polen und Ungarn, aber auch in den USA beobachten, wie erstarkende Rechtsextremisten gegen die unabhängige Justiz vorgehen und insbesondere versuchen, die Verfassungsgerichte lahmzulegen.“

In der Pressekonferenz sah sich die Justizsenatorin zudem mit Fragen zur Zahl ihrer Dienstreisen konfrontiert. Seit Amtsantritt Ende April 2023 war Badenberg nach Recherchen des Tagesspiegel 43 Mal und damit mehr als doppelt so oft dienstlich unterwegs als das Senatsmitglied mit den zweitmeisten Dienstreisen, Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

Alle Dienstreisen hatten einen fachlichen Bezug

Fedor Badenberg, CDU

„Ich kann nur sagen, dass alle Dienstreisen, die ich unternommen habe, einen fachlichen Bezug hatten“, sagte Badenberg. Sie nutzt nach eigener Darstellung jede Gelegenheit, sich mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern auszutauschen. „Ich würde mich eher angreifbar machen, wenn ich es nicht tun würde.“ Als Unterstellung wertete sie, einen Zusammenhang zwischen Dienstreisen freitags und montags und dem entsprechenden Wochenende zu sehen: „Das weise ich entschieden zurück.“ Dass sie seltener dienstags, mittwochs und donnerstags unterwegs sei, liege an festen Terminen in Berlin, etwa den Sitzungen von Senat, Rechtsausschuss und Abgeordnetenhaus an diesen Tagen.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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