: Lärmbelästigung oder Zukunftsmusik?
Nachbarschaft Das Amtsgericht erklärt eine Kita in St. Georg wegen Lärmbelästigung für unzulässig
"Wir haben schon Berufung eingelegt. Wir wollen sehen, was die zweite, oder auch die folgende Instanz dazu sagt", sagt Ralf Burmester, Vermieter der Kita "Kinderloft". "Das Interesse der Gemeinschaft nach Kinderbetreuung in der Nähe des Wohnortes muss wichtiger sein, als die Interessen Einzelner."
Die Kita im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhaus in der Brennerstraße ist nicht zulässig. Das hat das Amtsgericht St. Georg am 26. Februar auf eine Klage der Wohnungseigentürmergemeinschaft hin entschieden.
Die EigentümerInnen hatten sich über den starken Lärm beschwert, der von den 35 Kindern ausgeht. So beschreibt die Mieterin Ulrike Arnold die kleinen und ansonsten kinderlosen Wohnungen als "sehr hellhörig". Sie wohne im ersten Stock und könne sogar die Waschmaschine im Keller hören. Daher wirbt sie in einem Facebook-Kommentar um Verständnis für die EigentümerInnen.
Jedoch verbietet das Bundesimmissionsschutzgesetz, auch Kinderlärmgesetz genannt, seit 2011 Klagen gegen Kitas und Spielplätze wegen Lärmbelästigung. Im Gegensatz zu Baustellenlärm gilt Kindergeschrei nicht als schädliche Umwelteinwirkung.
Hier aber greift die Nutzungsregelung, die die EigentümerInnen festgelegt haben. Die sieht eine gewerbliche Nutzung vor. Kai Wantzen, Sprecher des Amtsgerichts sagte dem Hamburger Abendblatt, dass eine Kita "trotz der bestehenden Nutzungsregelung zulässig sein kann, wenn die anderen Eigentümer typischerweise nicht stärker beeinträchtigt sind, als durch einen Laden". Dafür müsste der Eigentümer Vorkehrungen treffen, um Lärmbeeinträchtigungen gering zu halten. Dass er in diese Richtung tätig geworden wäre, habe das Gericht jedoch "nicht feststellen" können.
Burmester hält dieses Urteil für nicht rechtmäßig: "Im April 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass das ,Kinderlärmschutzgesetz' sowohl im Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsgesetz gilt" – also auch in diesem Fall.
Außerdem bemängelt Burmester: "Richtig perfide finde ich die Begründung des Vorsitzenden, der ausdrücklich auf die Wertungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinweist und sagt, dass auch der Bundesgesetzgeber damit anerkannt hat, dass Kinder Lärm machen. Damit wird der Gesetzeszweck in sein Gegenteil verdreht."
Der Grünen-Abgeordnete Farid Müller hätte sich einen Kompromiss außerhalb des Gerichtssaals gewünscht: "Formalrechtlich mag das so sein, aber ein Zusammenleben hat auch noch andere Facetten". Leonie Habisch
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