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Länger lernen bis zum Hamburger AbiVolksini für G9 vor Abgabeschluss

Hamburger Elterninitiative sammelt bis heute Unterschriften für G9. Sie beklagt, dass die Debatte darüber behindert worden sei.

Gab vor zehn Jahren schon einmal: Kampagne für das neunjärhige Gymnasium in Hamburg Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Hamburg taz | Am Montag um 24 Uhr endet das Volksbegehren „G9 Hamburg“. Drei Wochen hatte die Volksinitiative Zeit, um rund 66.000 Unterschriften dafür zu sammeln, dass Hamburgs Gymnasien wieder in neun Jahren zum Abi führen (G9). Kurz vor Schluss wandte sich die von Eltern gegründete Initiative per offenem Brief mit der Bitte um ein Gespräch an Schulsenatorin Ksenjia Bekeris (SPD). Die schweigt dazu.

In Hamburgs Politikbetrieb gilt das Anliegen als indiskutabel. Denn es gibt die Stadtteilschule, und dort haben Schüler für das Abitur neun Jahre Zeit, während die Gymnasien das achtjährige Abi (G8) haben. Das legt ein „Schulfrieden“ von CDU, SPD, FDP und Grünen fest. Vielen sehen im Vorstoß für G9 einen Angriff auf diese Struktur.

Eine vernichtende Kritik verschickte der „Verband der Stadtteilschulen GGG“. Die Initiative habe ihren Gesetzentwurf noch einmal „verschärft“. Sie wolle nicht nur den Stadtteilschulen ihr „Alleinstellungsmerkmal“ G9 nehmen, sondern zudem das Sitzenbleiben wieder ermöglichen.

Und sie wolle erreichen, dass die Schüler am Ende jedes Schuljahres die Schulform wechseln können. Damit zeige sie „ihr wahres Gesicht“. Die eigenen Kinder sollten aufs Gymnasium. Die Stadtteilschule komme erst nach Fehlversuchen in Betracht, „aber das dann bitte jederzeit“. Das G9-Begehren sei „vom puren Egoismus“ geleitet.

Ins falsche Licht gerückt?

Die Initiative sieht sich hier zu Unrecht kritisiert. Ein Blick in ihren Gesetzestext zeigt, dass sie hier nur eine „Übergangsregelung“ für die älteren Jahrgänge bei der Umstellung im Sinn hat. „Uns wurde ja im Rathaus gesagt, dass wir nicht alle Jahrgänge auf einmal ins G9 überführen können“, sagt Sprecherin Sammar Rath.

Dass „G9 Hamburg“ dauerhaft das Sitzenbleiben einführen wolle, sei falsch. Rath: „Das rückte uns in ein sehr schlechtes Licht.“ Ihr Vorschlag orientiere sich an den Lockerungen, die es wegen Corona gab und solle allen G8-Schülern ermöglichen, ein Jahr länger zu lernen.

Zudem kritisiert die Initiative im offenen Brief, dass die Schulbehörde jede Diskussion über das Volksbegehren an den Schulen untersagt habe. In einer Mail schrieb eine Oberschulrätin, es sei verboten, auf Elternabenden erstellte Mail-Listen für andere Zwecke zu nutzen. Sogar von Bußgeldern ist dort die Rede. „Das schüchtert sehr ein“, sagt Rath.

Die Behörde weist den Vorwurf zurück. „Die Schulbehörde unterbindet keineswegs irgendwelche Diskussionen an Schulen“, versichert deren Sprecher Peter Albrecht. Es dürften nur wegen der Neutralität Volksinitiativen nicht in Schulen sammeln, davor jedoch schon.

Dort standen die Eltern auch. Nach Zahlen gefragt, sagt Rath: „Wir haben noch nicht gezählt. Es könnte knapp werden.“ Sie erlebten viel Zuspruch. „Der Wille bei den Eltern ist da. Aber wir haben nicht genug Leute mit Klemmbrettern, die sammeln.“ Da sei es schade, dass die Senatorin nicht reden wolle. „Wir liefern doch die Elternmeinung auf dem Silbertablett.“

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1 Kommentar

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  • Moment: Man empfindet es als Behinderung, dass Mailinglisten von Elternabenden nicht für die Werbung für das Volksbegehren genutzt werden dürfen? Natürlich nicht. Völlig egal, worum es geht, wenn auf einem Elternabend die Mailadressen z. B. für die klasseninterne Kommunikation gesammelt werden, dann verbietet das Datenschutzgesetz, dass man diese Adressen für irgendwas anderes verwendet. Wer sich darüber beklagt und dahinter eine Behinderungstaktik vermutet, der sollte sich nie wieder beklagen, dass ihm unverlangt sein Mailfach vollgespamt wird.