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LNG-Terminal in BrunsbüttelScheibchenweise Genehmigung beim LNG-Bau

Gebaut wird das LNG-Terminal in Brunsbüttel schon. Doch gegen eine erteilte Teilgenehmigung haben Umweltverbände nun Widerspruch eingereicht.

Schon 2023, während vorbereitender Baumaßnahmen, gab es Protest am LNG-Terminal in Brunsbüttel Foto: Bodo Marks/dpa

Flüssigerdgas, radioaktiver Abfall und ein weitläufiger Chemiepark – in Brunsbüttel ballt sich kritische Infrastruktur auf engstem Raum. Doch während der Bau des neuen LNG-Terminals voranschreitet, wächst der Widerstand. „Die Teilgenehmigung für das LNG-Terminal in Brunsbüttel ist ein sicherheits- und klimapolitisches Risiko“, sagt Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die nun Widerspruch gegen die Erteilung durch das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt eingereicht hat.

Das Landesamt hatte im November die Genehmigung für eine Teilerrichtung des Terminals erteilt. Weitere Teilgenehmigungen stehen noch aus. Die German LNG Terminal GmbH will dort ab 2027 an einem festen Terminal fossile Energieträger umschlagen. Spätestens 2043 sollen dann über Brunsbüttel nur noch erneuerbare Energien wie Wasserstoff importiert werden.

Zusammen mit der „Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager“ moniert die DUH, dass das Vorgehen des Landesamts rechtswidrig sei und gegen nationales, europäisches und internationales Klima- und Umweltrecht verstoße. Statt das Projekt in Gesamtheit zu prüfen, so wie es ursprünglich auch vom Betreiber ins Genehmigungsverfahren eingebracht wurde, sorge das Landesamt für eine scheibchenweise Aufspaltung des Gesamtvorhabens in Teilprojekte.

So würden „zentrale Sicherheitsfragen im Genehmigungsverfahren ausgeklammert oder auf spätere Verfahrensschritte verschoben werden“, beklagt Müller-Kraenner. Diese „Salamitaktik“ untergrabe „rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren und verhindert eine ehrliche Gesamtbewertung“, sagt Müller-Kraenner.

Kritik an Aufspaltung in Teilprojekte

Denn in die Gesamtbewertung einfließen muss nach Ansicht der DUH und der Bürgerinitiative, dass sicherheitstechnische Risiken noch ungeklärt seien. „Für die Menschen in Brunsbüttel und der gesamten Elbregion geht es um konkrete Sicherheitsfragen und den langfristigen Schutz von Umwelt und Gesundheit“, sagt Reinhard Knof, Sprecher der Initiative.

So seien beispielsweise ausreichende Schutzmaßnahmen für den Kontrollraum des LNG-Terminals bei Störfällen oder Eingriffen Dritter nicht verbindlich geregelt. Dabei hatten vor zwei Jahren doch schon Drohnenüberflüge über das Hafengebiet mit seinem zwar stillgelegten, aber als Zwischenlager genutzten Atomkraftwerk für eine Gefährdung gesorgt.

Auch würden Klimaauswirkungen des laufenden Betriebs unzureichend berücksichtigt. Die Aufspaltung in Teilprojekte verhindere oder verschiebe zumindest solche Gesamtbetrachtungen.

Zentrale Sicherheitsfragen im Genehmigungsverfahren werden ausgeklammert oder auf spätere Verfahrensschritte verschoben.

Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe

Den Vorwurf der strategischen Aufteilung der Genehmigung weist das Landesamt zurück. Es beruft sich hingegen auf rechtliche Vorgaben: Teilgenehmigungen seien möglich, wenn „sich der Antragsteller verpflichtet, einen Rückbau vorzunehmen, wenn in der Hauptsache keine Genehmigung erteilt werden sollte“, heißt es in einer Stellungnahme. Den Widerspruch durch die DUH und die Bürgerinitiative will das Landesamt nun in Ruhe prüfen. Eine schnelle Bewertung des Widerspruchs sei bei so gravierenden Vorwürfen nicht möglich.

LNG-Terminal im Naturschutzgebiet

Derweil hat der Wilhelmshavener Stadtrat den Weg frei gemacht für ein weiteres festes LNG-Terminal: Das belgische Unternehmen TES will im Naturschutzgebiet Voslapper Groden Nord ein stationäres Terminal für den Umschlag von LNG und CO2 errichten. Am Mittwoch beschloss der Stadtrat, den Schutz für das Gebiet zu senken und einen Flächennutzungsplan zu ändern, um den Bau des Terminals zu ermöglichen.

Mit dem Bau des Terminals werde das Vogelschutzgebiet Voslapper Groden zerstört und damit der Lebensraum bedrohter Arten, kritisieren Umweltverbände. Nabu, BUND und Deutsche Umwelthilfe wollen deshalb gegen den Beschluss klagen. Auch ein Ratsherr hat angekündigt zu klagen, weil wichtige Informationen zu dem Thema zu spät vorgelegen hätten und eine ausgewogene Entscheidung so nicht möglich gewesen sei, berichtete am Donnerstag der NDR.

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