LGBTQI+ in Polen: Verfassungsgericht gegen LGBTQI+-Ehen
Drei Richter erklären eine Heirat im Ausland für ungültig. Doch die Regierung setzt sich über das Urteil hinweg. Das Gericht sei illegal.
Foto: Kacper Pempel/reuters
Drei Richter am polnischen Verfassungsgericht haben geurteilt, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen verfassungswidrig und damit illegal sein. Das Urteil richtet sich ausdrücklich gegen die Mai-Verordnung des Digitalisierungsministers Krzysztof Gawkowski, die genau das ermöglichen sollte.
Mit der „Transkriptions“-Verordnung wollte Gawkowski ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in polnisches Recht überführen: Auch wenn es in Polen gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht möglich ist, standesamtlich zu heiraten, sollen ihre im Ausland geschlossene Ehen anerkannt und ins polnische Eheregister „transkribiert“ werden können.
Mit dieser Verordnung wollte Polens Regierung den rechtsnationalen Staatspräsidenten Karol Nawrocki umgehen, der alle Gesetze unterschreiben muss. Erst vor ein paar Tagen hatte Nawrocki das erste LGBTQI+-Gesetz in der polnischen Geschichte mit seinem Veto zu Fall gebracht. Anders als Gesetze muss Nawrocki Verordnungen nicht unterschreiben, kann sie also auch nicht mit seinem Veto blockieren.
Die rechtsnationale Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die noch bis 2023 die Regierung gestellt hatte, lehnt es grundsätzlich ab, der LGBTQI+-Community irgendwelche Rechte zuzubilligen. Einige PiS-Abgeordnete riefen daher das Verfassungsgericht Polens an. Sie konnten sich sicher sein, dass das seit 2015 nur noch mit PiS-loyalen Richtern besetzte Gericht in ihrem Sinne entscheiden würde.
Reisefreiheit als Argument
Der EuGH hatte argumentiert, dass die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraumes nicht dadurch eingeschränkt werden dürfe, dass eine in einem EU-Land geschlossene Ehe in einem anderen EU-Land ungültig sei und die Eheleute standesamtlich beglaubigte Rechte verlieren würden. Im Sinne der Vereinheitlichung von EU-Recht urteilten die EuGH-Richter, dass alle EU-Länder eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen müssen.
Die PiS erklärte sofort, dass sie dies nicht akzeptieren werde. Sie ging davon aus, sich auf den Präsidenten verlassen zu können. Erst als der Digitalisierungsminister innerhalb kürzester Zeit in den landesweiten Internetformularen der Standesämter die neuen Eherubriken „Mann–Mann“ und „Frau–Frau“ neben „Mann–Frau“ schuf, wurden die PiS-Abgeordneten aktiv und riefen das Verfassungsgericht an.
Schon längst hat der Sejm, Polens Abgeordnetenhaus, neue Verfassungsrichter gewählt – anstelle derjenigen, deren Amtszeit ganz regulär ausgelaufen war. Doch Nawrocki hat vier der insgesamt acht neuen Verfassungsrichter nicht vereidigt. Die vereidigten Verfassungshüter solidarisieren sich zum Teil mit den gewählten, aber nicht vereidigten Kollegen und fällen keine Urteile.
Nicht konform mit EU-Recht
Das polnische Verfassungsgericht gilt seit einem Urteil des EUGH von 2025 auch auf europäischer Ebene offiziell als illegal – aufgrund seiner nicht verfassungsgemäßen Besetzung und etlicher Urteile, die weder mit Polens Verfassung noch mit EU-Recht konform gehen. Das Verfassungsgericht ist seit Regierungsantritt der Tusk-Koalition nur noch ein Propagandainstrument der PiS.
Die Regierung publiziert kaum noch Urteile des Verfassungsgerichts im Gesetzesblatt. Damit aber gewinnen die Urteile keine Rechtskraft und sind unwirksam. So wird es auch diesem Urteil über die LGBTQI+-Community ergehen. Von den drei PiS-loyalen Verfassungsrichtern, die sich der Klage der PiS-Abgeordneten angenommen hatten, sind zwei verfassungswidrig gewählt und vereidigt worden.
Denn aktive Politiker dürfen nicht zu Verfassungsrichtern ernannt werden. Dies ist jedoch der Fall bei Bogdan Święczkowsk. Der Präsident des Verfassungsgerichts war in der Vereinigten Rechten aktiv. Unterdessen wies Gawkowski alle Standesämter an, die Transkriptionen gleichgeschlechtlicher Ehen wie bisher vorzunehmen. Sie stünden im Einklang mit dem polnischen Recht.
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