Kurz vor Amtseintritt: Keine Strafe gegen Trump im Schweigegeldprozess
Für Donald Trump bleibt es bei einer symbolischen Strafe. Seine Verurteilung wird ohne Haft-, Geld- oder Bewährungsstrafe aufrechterhalten.
AFP | Im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump hat der New Yorker Richter am Freitag keine Strafe verhängt – aber zugleich dessen Verurteilung in dem Verfahren aufrechterhalten.
Bei der Anhörung in New York verhängte Richter Juan Merchan gegen Trump eine sogenannte „unconditional discharge“ (bedingungslose Straffreiheit), mit welcher der Fall ohne Haft-, Geld- oder Bewährungsstrafe abgeschlossen wird. Mit dieser symbolischen Strafe bleibt es dabei, dass Trump am 20. Januar sein Präsidentenamt als verurteilter Straftäter antreten wird.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert