Kunstaktion für Flüchtlingshilfe: Peng!-Video ohne Regierungs-Logo

Das Kunstkollektiv Peng! versprach im Namen des Innenministeriums Hilfe für Geflüchtete. Ein Gericht verbot jetzt, das Hoheitszeichen so zu nutzen.

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Ausschnitt aus dem Imagefilm des Peng-Kollektivs Foto: screenshot: archiv

BERLIN taz | Youtube darf das Video „Seebrücke des Bundes“ nicht mehr verbreiten, wenn dabei das Logo des Bundesinnenministeriums eingeblendet wird. Das entschied an diesem Mittwoch das Landgericht Berlin.

Das Video stammt vom Künstlerkollektiv Peng! und verbreitete 2018 die Botschaft: „Deutschland nimmt bis Ende 2019 freiwillig alle Menschen auf, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden“. Das Signet des Bundesinnenministeriums (BMI) deutete an, dass es sich hier um ein Versprechen der Bundesregierung handele. Nachdem der TV-Comedien Jan Böhmermann die satirische Flunkerei verbreitete, wurde das Video schnell populär.

Doch Innenminister Horst Seehofer ging gegen die Nutzung des BMI-Logos zivilrechtlich vor. Er berief sich dabei auf das Namensrecht des Ministeriums. In Zeiten zunehmender Desinformation sei der Schutz von Hoheitszeichen wichtig. Prozessgegner war nicht das Peng!-Kollektiv, sondern Google als Betreiber von Youtube. Google berief sich aber auf die Freiheit der Kunst.

Nachdem das Ministerium schon im Eilverfahren erfolgreich war, entschied das Berliner Landgericht nun auch im Hauptsacheverfahren zugunsten des Ministeriums. Google müsste 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, wenn es das Seebrücke-Video noch einmal mit BMI-Logo verbreitet.

Der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts verlas allerdings nur den Tenor des Urteils und war zu weiteren Erläuterungen nicht bereit. So bleibt zunächst offen, wie das Gericht den Vorrang des Namensrechts vor der Kunstfreiheit begründete. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird die taz vertieft berichten.

Das Urteil des Landgerichts ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig. Google könnte Berufung einlegen.

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