Initiative zur Dekolonialisierung: Peng-Kollektiv hart verfolgt

Zur Terrorabwehr ermittelt das Landeskriminalamt gegen das Künst­le­r*in­nen­kol­lek­tiv Peng. Das hatte eine Karte über Kolonialismus veröffentlicht.

Koloniale Straßennamen in Berlin

Koloniale Straßennamen – hier an einer Ecke in Berlin-Wedding Foto: Monika Skolimowska / dpa

BERLIN taz | Vor etwas mehr als einem Jahr ging eine Seite online, die in Berlin großen Aufruhr verursachen sollte. Auf tearthisdown.com veröffentlichte das Berliner Peng-Kollektiv zusammen mit antikolonialen Ak­ti­vis­t*in­nen eine Deutschlandkarte, auf der „koloniale Orte“ in der Hauptstadt und im ganzen Bundesgebiet verzeichnet waren: kolonialnostalgische Straßennamen, Statuen und Gedenktafeln, die romantisierend an deutsche Verbrechen in Afrika, Asien und Ozeanien erinnern.

Auf der Internetseite ist heute noch zu lesen, dass diese Orte „beseitigt“ werden sollten. Scrollt man herunter, erscheint ein Aufruf: Use­r*in­nen können melden, wo es überall solche Orte in Deutschland gibt. Die Karte ist prall gefüllt – vielleicht auch aufgrund dieses Aufrufs. Das Peng-Kollektiv hat sich in den vergangenen Jahren einen Namen mit interaktiven Kunstaktionen gemacht.

Vor rund einem Monat, am 15. Juli 2021, um ganz genau zu sein, standen mehrere Po­li­zis­t*in­nen im Büro des Kollektivs in Kreuzberg. Zeitgleich ließ die Berliner Staatsanwaltschaft die Privaträume von zwei Mitgliedern der Gruppe durchsuchen, offiziell im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen an Denkmälern und Straßenschildern in Berlin: in der Zehlendorfer Clayallee, am „Gedenkstein der Gefallenen des Herero-Aufstands“ in Neukölln, am Bismarck-Nationaldenkmal im Tiergarten oder im sogenannten Afrikanischen Viertel im Wedding, also an Orten, die auch laut der interaktiven Peng-Karte den deutschen Kolonialismus verherrlichen. Die Orte wurden teilweise mit Farbe beschmiert oder es tauchten dort Sprüche wie „Tear this down!“ (Reißt dies ab!) auf.

Der taz liegt zu den Ermittlungen gegen das Peng-Kollektiv eine Kleine Anfrage des Berliner Linken-Abgeordneten Niklas Schrader vor. Darin antwortet die von den Grünen geführte Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung auf Fragen zu den noch laufenden Ermittlungen.

Action Eine Gruppe aus linken Po­li­tak­ti­vis­t*in­nen und Künst­le­r*in­nen bildet seit 2013 das Peng-Kollektiv. Mit spektakulären Aktionen oder Mitteln des Fakes versucht Peng seitdem auf Missstände in der Gesellschaft hinzuweisen, von Menschenrechtsverletzungen über Umweltzerstörung bis zu Mietabzocke. Peng motivierte dazu, Fluchthilfe zu leisten, entschuldigte sich im Namen der Regierung für die Agenda 2020 oder versuchte Biontech-Mitarbeiter anzustiften, die Anleitung für die Covid-Impfstoffherstellung zu leaken.

Krach Im Juni verabschiedeten sich drei Kollektivmitglieder von der Gruppe, u. a. mit einer Kritik an deren prominentestem Gesicht, Jean Peters. Das Kollektiv besteht aber weiterhin. (epe)

Demnach betrachtet das Berliner Landeskriminalamt die Ermittlungen gegen Peng offiziell als Extremismus- und Terrorismusabwehr. Zumindest meldete das LKA Berlin die Veröffentlichung der Webseite und die genannten Sachbeschädigungen am 15. Juli 2021 an das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern. Das Zentrum wurde im Jahr 2012 zur Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität, Terrorismus und Spionage gegründet. So landete die Künstlergruppe in einer Datenbank mit Rechtsterroristen, Islamisten und russischen Agenten.

Ermittelt wird wegen Aufforderung zu Straftaten

Ermittelt werde gegen drei Beschuldigte wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, schreibt die Senatsverwaltung weiter. Ob die Sachbeschädigungen auch auf das Konto der Künst­le­r*in­nen und Ak­ti­vis­t*in­nen gehen, scheint allerdings selbst dem LKA nicht klar zu sein. Dazu heißt es: „Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit für die jeweiligen Sachverhalte, ob ein Zusammenhang zwischen den Sachbeschädigungen und der Website-Veröffentlichung besteht.“ Weitere Auskünfte könnten mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden. Es bestehe die Gefahr „der Beeinflussung von Zeuginnen und Zeugen oder eine anderweitige Gefährdung des Untersuchungszwecks“.

„Aus meiner Sicht ist es völlig unverhältnismäßig, dass das LKA einen derartigen Ermittlungseifer gegen ein Aktionskunst-Kollektiv an den Tag legt und Privatwohnungen durchsuchen lässt“, sagt Niklas Schrader. Er verweist darauf, dass weltweit koloniale Statuen abgebaut und Orte umgewidmet würden. Daneben sehe die Einstufung einer „zugespitzten“ Kunstaktion als Terrorismus nicht gut aus. Die Prioritätensetzung in den Berliner Sicherheitsbehörden sei endgültig aus der Balance geraten.

Schrader attestiert dem Berliner Staatsschutz sogar unverblümt einen rechte und rassistische Voreingenommenheit gegenüber „der linken Zivilgesellschaft“. Diese Kritik, so kann man es in Wahlkampfzeiten auch lesen, ist direkt an die Koalitionspartner Grüne und SPD gerichtet. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres wird von der SPD geführt.

„Deutschland verehrt Kolonialverbrecher an jeder Straßenecke. Das zeigt unsere Karte auf einen Blick“, sagt einer der Peng-Aktivist*innen auf taz-Anfrage. Im Jahr 2021 werde koloniale Raubkunst nicht zurückgegeben, sondern in neu gebauten Protzbauten ausgestellt. „Und Künstler*innen, die Dekolonisierung fordern, werden mit Ter­ro­ris­t*in­nen in einen Topf geworfen“, sie würden eingeschüchtert und ihre Netzwerke mit fadenscheinigen Vorwürfen durchleuchtet. „Das zeigt, auf welchem Auge der Staat blind ist.“

Tahir Della von der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland fällt ebenfalls ein hartes Urteil mit Blick auf die Einstufung von tearthisdown.com als extremistische und terroristische Tat: „Black Lives Matter-Proteste und die antirassistische Bewegung werden kriminalisiert, während Rechtsextremismus und rechter Terror verharmlost werden.“

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