Kundus-Ausschuss: Guttenberg: Wurde falsch beraten
Der Minister beharrt darauf: Seine militärischen und zivilen Führungskräfte hätten ihn unzureichend beraten und Dokumente nicht vorgelegt.
BERLIN taz | Etliche Widersprüche zu den bisherigen Ergebnissen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Luftangriff von Kundus hat am Donnerstagnachmittag die Vernehmung des Zeugen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ergeben.
Der Verteidigungsminister lieferte in einigen kleinen, aber interessanten Details deutlich andere Schilderungen ab, als der ehemalige Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und der ehemalige Staatssekretär Peter Wichert es im März getan hatten. Die beiden waren Ende November 2009 von Guttenberg gefeuert worden. Sie hätten ihm wichtige Dokumente nicht ausgehändigt, die dieser aber zur Bewertung des Bombardements mit etwa 90 Toten benötigt hätte, wie Guttenberg im Ausschuss schilderte.
Unabhängig aber auch von den Inhalten des Feldjägerberichts, dessen Auftauchen in der Bild-Zeitung am 26. November erst die politische Reaktionskette ausgelöst hatte, hätte Guttenberg erwartet, dass ihm alle deutschen Dokumente auch neben dem Nato-Bericht vorgelegt würden. "Mein Vertrauen war erschüttert", sagte der Minister im Ausschuss.
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Die Opposition dagegen erklärt seit Monaten, Schneiderhan und Wichert seien bloß "Bauernopfer" oder "Sündenböcke" gewesen. Guttenberg habe seine Einschätzung, der Luftangriff sei "militärisch angemessen" gewesen, opportunistisch und bloß aufgrund der öffentlichen Stimmung in "nicht angemessen" geändert. Guttenberg erklärte jedoch abweichend etwa von Schneiderhan, der Feldjägerbericht habe auch bedenkliche Details enthalten - etwa die Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen.
Schneiderhan hatte im März außerdem ausgesagt, er habe Guttenberg gewarnt, sich seiner Bewertung des Luftangriffs als "militärisch angemessen" vorbehaltlos anzuschließen. Es sei "nicht alles so einfach", habe er ihm erklärt. Guttenberg dagegen behauptete am Donnerstag, Schneiderhan habe diese Warnung auf die Frage der Zahl ziviler Opfer bezogen.
Beim entscheidenden Gespräch, das zur Entlassung Schneiderhans und Wicherts führte, waren laut Guttenberg fünf Leute im Raum - neben seiner Büroleiterin auch sein Adjutant. Schneiderhan und Wichert hatten übereinstimmend von vier Menschen gesprochen.
Nicht ernsthaft bedrängt
Es gelang den Ausschussmitgliedern bis zum Abend nicht, Guttenberg eine konzise Darstellung zu entlocken, wie genau der Feldjägerbericht und die Ereignisse des 25. Novembers sein Urteil so grundlegend geändert haben. Ebenso wenig gelang es jedoch, den Minister ernsthaft in Bedrängnis zu bringen.
Nach Guttenbergs Darstellung wurde er von Schneiderhan und Wichert falsch beraten. Als er am 6. November, knapp eine Woche erst im Amt, erklärte, der Luftangriff sei nicht anders denn als "militärisch angemessen" zu beurteilen und überdies unvermeidlich gewesen, habe Ersteres der einvernehmlichen Beratung der militärischen und zivilen Führung seines Hauses entsprochen. Der zweite Punkt sei mit Schneiderhan immerhin telefonisch abgesprochen gewesen. Erst später aber sei ihm bewusst geworden, dass eine rein militärisch-operative Bewertung nicht ausreiche, sondern von einem Minister eine politische, ganzheitliche Bewertung verlangt werde.
Auch habe er im Laufe der entscheidenden Tage erfahren, dass die deutschen Generäle sich gar nicht einig in ihrer Bewertung gewesen seien. Inzwischen stehe für ihn "außer Frage, dass es zu dem Luftschlag nicht hätte kommen müssen, nicht kommen dürfen". Dies sei aber "nicht notwendig mit einem Vorwurf an die Soldaten verbunden", sagte Guttenberg.
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Leser*innenkommentare
bmpost
Gast
Lavendel - Oleander - Guttenbeeeeerg, weicher und geschmeidiger gehts nicht mehr... und der Herr Baron kommt damit durch, wetten?
audio001
Gast
Vor dem Hintergrund der Einlassung, des Herrn Ministers zu Guttenberg zu dem Luftschlag in Kundus ("Er hätte nicht erfolgen dürfen"), dürfte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, nun noch einmal Gelegenheit bekommen, sich intensiv mit der Frage der Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach dem Strafgesetzbuch beschäftigen zu dürfen!?
Da war wohl die Generalbundesanwaltschaft vielleicht etwas zu voreilig mit ihrer Schlußfolgerung in der Presseerklärung von dieser Woche?
Niko
Gast
Die militärische Beratung durch
den Einsatzführungsstab zum Com-
Isaf Bericht vom 3.Nov-3 Tage vor
seiner Presseerklärung- welcher
direkt Schneiderhan unterstellt
war, war folgendermaßen:
„Trotz einiger Verfahrensfehler
ist festzuhalten, dass Oberst
Klein auf der Grundlage der ihm
zum damaligen Zeitpunkt zur
Verfügung stehenden Informationen
und vor dem vorliegenden
Bedrohungshintergrund militärisch
angemessen gehandelt hat.“
Bei der „Abwägung zwischen den
Absichten des Isaf
Oberbefehlshabers und dem aktiven
oder passiven Schutz deutscher
Soldaten wird von deutschen
Kommandeuren erwartet, dass sie
die nationalen Vorgaben umsetzen.“
Das genaue Gegenteil stand im
Feldjägerbericht, welcher ihm
vorenthalten wurde, Schneiderhan
und Wichert haben dies inzwischen
zugegeben!