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Kulturförderung in BerlinDie Kunst des fairen Verfahrens

Mit einem Gutachten zum Kulturfördergesetz wollen die Grünen die Freiheit der Kunst stärken. Es geht um transparente Verfahren und gleiche Chancen.

Ein Künstler in Neukölln sitzt vor einer Tabelle und überschlägt wieder und wieder, ob er sich die Miete seines Ateliers nach der angekündigten Sanierung noch leisten kann. Eine Theatermacherin wartet im Dezember noch immer auf einen Bescheid, ob es an ihrer Bühne im Januar weitergeht. Eine Band sucht verzweifelt nach bezahlbaren Übungsräumen. Berlin lebt weiterhin von seinem Ruf als Kulturmetropole. Doch für viele, die diese Kultur machen, wird es in dieser Stadt immer enger.

Vor diesem Hintergrund richten sich die Blicke am Montagvormittag auf ein Gutachten der Grünen, das im Berliner Abgeordnetenhaus vorgestellt wurde. Im Zentrum steht die Debatte um das Berliner Kulturfördergesetz, das die Berliner Kulturkonferenz im Februar vorgeschlagen hat. Es soll Kulturförderung auf eine verlässlichere Grundlage stellen und zugleich die Verfahren transparenter machen, nach denen öffentliche Mittel vergeben werden.

Dass die Diskussion gerade jetzt Fahrt aufnimmt, ist kein Zufall. Der Spitzenkandidat der Grünen Werner Graf begründet die Initiative mit einem zunehmenden Druck auf die Freiheit von Kunst und Kultur. Er verweist auf das Drama um die Berlinale und die Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis auf Bundesebene in diesem Jahr – und natürlich auch auf die Berliner Fördergeldaffäre. Die hat zur Folge, dass sich drei Monate vor der Abgeordnetenhauswahl mit Stefan Evers (CDU) der dritte Senator für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Legislatur einarbeitet.

Es könne, so Graf, bei dieser Initiative nicht darum gehen, die Politik zu mehr Kulturförderung zu verpflichten. Ziel seien vielmehr eine Vereinheitlichung der Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungswege, unabhängige Jurys, mehr Planungssicherheit für die freie Szene.

Eine politische Entscheidung

Das von dem Juristen Justus Duhnkrack verfasste Gutachten setzt genau an diesem Punkt an. Kulturfördergesetze seien keineswegs Neuland, betont Duhnkrack. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt verfügten bereits über entsprechende gesetzliche Regelungen. Die zentrale Frage sei daher nicht, ob ein solches Gesetz möglich sei, sondern wie es ausgestaltet werde.

Laut dem Gutachten bleibt Kulturförderung also eine politische Entscheidung, die auch künftig von Haushalten abhängt. Ein Gesetz kann den Staat deshalb nicht dazu zwingen, mehr Geld für Kultur auszugeben.

Sehr wohl könne es aber festlegen, nach welchen Regeln vorhandene Mittel verteilt werden, sagt Duhnkrack. Er verweist dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Man könne zum Beispiel durchaus auf Honoraruntergrenzen achten. Und auf nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Verfahren. Das gelte längst in anderen Bereichen wie etwa der Vergabe der knappen Frequenzen für Radiosender.

Kulturförderung als Richtungsfrage

Politisch kommt die Veröffentlichung des Gutachtens zu einem spannenden Zeitpunkt. Denn nach Jahren voller Kürzungen, Personalwechsel und wachsender Verunsicherung entwickelt sich Kulturförderung gerade zu einer Art Richtungsfrage für die Zeit nach den nächsten Wahlen. Das Gutachten formuliert den Anspruch, Kulturpolitik wieder als gestaltende Politik zu begreifen statt als Verwaltung von Mangel.

Denn Berlin braucht seine Kultur. Sie gehört zu den wenigen Ressourcen der Stadt, die sich wirtschaftlich und gesellschaftlich zugleich auszahlen: Jeder investierte Euro fließt vielfach zurück, und weder Tou­ris­t*in­nen noch Un­ter­neh­me­r*in­nen entscheiden sich für Berlin wegen der schönen, langen Winter. Sie kommen wegen der kulturellen Anziehungskraft, die die Stadt weltberühmt gemacht hat. Und vielleicht noch wichtiger: An wenigen Orten kommen die Ber­li­ne­r*in­nen so zuverlässig ins Gespräch wie in seinen Theatern, Clubs, Museen oder Literaturhäusern.

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