Küken in NRW: Massentötung nicht verboten
Die NRW-Landesregierung darf die Massentötung männlicher Küken nicht per Erlass verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden entscheiden.
MINDEN dpa | Das millionenfache Töten männlicher Eintagsküken kann von der NRW-Landesregierung nicht per Erlass gestoppt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden entschieden. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Dem Verbot der Kükentötung stünden im Grundgesetz geschützte Interessen der Züchter entgegen.
Ob eine gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher zu sehen sei als die Interessen der Kläger, könne nicht die Verwaltung eines Bundeslandes entscheiden.
Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bedeutung ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.
Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. Als erstes Bundesland hatte NRW dieses Vorgehen 2013 per Erlass verboten und den Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt. Diese Frist bewertete das Gericht als unangemessen kurz.
Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte das Urteil und kündigte Berufung in Münster an. „Tiere sind keine Abfallprodukte“, sagte er am Freitag laut Mitteilung. Den Bund forderte er auf, das Tierschutzgesetz zu ändern. „Tierschutz hat Verfassungsrang, doch der aktuelle Fall zeigt, dass es nicht umgesetzt werden kann.“
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