Kuba bürgert kritischen Künstler aus: Von Kubas Stasi ins Exil geschickt
Der kubanische Künstler Hamlet Lavastida saß seit Ende Juni in Untersuchungshaft. Am Samstag wurde er freigelassen und musste das Land verlassen.
Vorgeworfen wurde dem kritischen Künstler, zu einer Straftat angestiftet zu haben, zu „Aktionen des zivilem Ungehorsams“, so heißt es in kubanischen Medien. Doch das ist nur die halbe Wahrheit, so schreibt die Schriftstellerin und Freundin von Lavastida, Katherine Bisquet, in einem Post auf ihrer Facebook-Seite.
„Die Polizei hat uns für die Freilassung von Hamlet verpflichtet, ins Exil zu gehen“, heißt es da. Dabei blieb es nicht, denn die kubanischen Behörden sorgten für die nötigen Ausreisedokumente, den PCR-Test für die Einreise in den Schengenraum und setzten das Paar auch in den Flieger.
Zwangsexilierung könnte man das Procedere nennen, das Katharine Bisquet in ihrem Post, der in mehreren kubanischen Onlinemedien publiziert wurde, schildert. Das Vorgehen der kubanischen Sicherheitsbehörden ist nicht neu, denn der Gang ins Exil wurde in der Vergangenheit bereits etlichen politischen Gefangenen auferlegt, um in Freiheit zu kommen. Zuletzt 2010, als die katholische Kirche sich für die Freilassung von ursprünglich 75 oppositionellen Politaktivist*innen und Journalist*innen engagierte, die schließlich nach Spanien und die USA ins Exil gingen.
Widerstand gegen Repression und Gängelung
Das sorgte damals für mehrere Jahre für ein Abebben der Proteste. Doch das wird 2021 kaum der Fall sein, denn Lavastida, der von Juni 2020 bis Juni 2021 dank eines Stipendiums im Künstlerhaus Bethanien in Berlin lebte und arbeitete, ist gut vernetzt. Zudem kündigte Katherine Bisquet in ihren Text bereits an, dass die beiden ihre Meinung und ihre Einschätzung zum Vorgehen der kubanischen Sicherheitsbehörden in den nächsten Tagen bekannt geben werden. „Seguimos“, wir machen weiter, heißt es in dem Post von Bisquet.
Dabei sind sie nicht allein, sondern haben Unterstützung. International durch Organisationen wie Amnesty International, die Hamlet Lavastida im August zum Gewissensgefangenen erklärten – neben fünf weiteren Kubaner*innen.
Doch auch auf der Insel formiert sich der Widerstand gegen Repression und staatliche Gängelung. Dort kursiert ein offizieller Antrag für die Durchführung einer regierungskritischen Demonstration auf der Insel. Das Recht dazu besteht laut der im Frühjahr 2019 novellierten kubanischen Verfassung, so der Theaterdramaturg Yunior Aguilar García im Gespräch mit der taz.
Er steht hinter der Facebook-Seite Archipiélago, auf der über einen friedlichen Wandel auf der Insel diskutiert wird. Mehr als 23.000 Mitglieder hat die Anfang August gegründete Seite. Dort kursiert auch schon der Aufruf zum „Marcha Pacífica“ am 20. November. Ob die Demo wirklich offiziell genehmigt wird, wie es die Aktivisten um Yunior Aguilera García von den Behörden mit Verweis auf die Verfassung einfordern, wird sich zeigen.
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