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Kritiker der Vorratsdatenspeicherung„Heiko Maas hat gut verhandelt“

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, rechnet mit der Zustimmung des SPD-Konvents zur Vorratsdatenspeicherung.

Es werden weniger Daten für kürzer begrenzte Zeit gespeichert – ein vernünftiger Kompromiss, findet Johannes Fechner Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Fechner, Sie gelten in der SPD als Gegner der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Vorige Woche haben sich die Minister Maas und de Maizière auf die Wiedereinführung geeinigt. Hoffen Sie auf ein Veto des SPD-Parteikonvents am 20. Juni?

Johannes Fechner: Nein, ich halte den Vorschlag von Minister Maas für einen vernünftigen Kompromiss. Es werden weniger Daten für kürzer begrenzte Zeit gespeichert. Nach Fristablauf haben Betroffene einen Löschungsanspruch. Maas hat gut verhandelt, ich werde ihn unterstützen.

Meinen Sie, dass er und SPD-Chef Gabriel dort eine Mehrheit für die VDS bekommen?

Ja. Da Daten nur bei schweren Straftaten und nur nach richterlichem Beschluss abgefragt werden dürfen, kann der Vorschlag von Fraktion und Partei guten Gewissens akzeptiert werden.

Jusos und SPD-Netzpolitiker rufen parteiintern aber zum Widerstand auf…

Es ist gut, dass wir eine offene Diskussion führen.

Welche Rolle spielt der SPD-Parteitagsbeschluss von Ende 2011, in dem sich die SPD bereits für die VDS ausgesprochen hat?

Die damaligen Vorgaben waren wichtig für die Verhandlungen in der Bundesregierung. Sie werden eingehalten. Nun geht es darum, ob die Partei eine VDS auch dann akzeptiert, wenn Deutschland keine EU-Richtlinie mehr umsetzen muss.

Im Interview: Johannes Fechner

42, ist rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der Anwalt galt als Kritiker der Vorratsdatenspeicherung.

Kann es noch Änderungen an den Plänen geben, etwa den Verzicht auf Speicherung von Handy-Standortdaten?

Eher nicht. Denn es wurden bereits kurze Speicherfristen vereinbart und auf die Speicherung des E-Mail-Verkehr verzichtet. Sonst kommen auch die Hardliner aus der Union und fordern längere Speicherfristen.

Solche Forderungen wird es sicher geben, spätestens nachdem das Gesetz verabschiedet ist. Ist der jetzige Kompromiss nur ein Lockvogel-Angebot?

Nein, das Gesetz soll dauerhaft so zurückhaltend bleiben. Es wird nicht alle zwei Jahre ausgeweitet werden. Das würde die SPD nicht mitmachen.

Wird das Gesetz vor Gericht Bestand haben?

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind erfüllt. Richtig ist, dass sich der EuGH sehr skeptisch gegenüber anlasslosen Massenspeicherungen geäußert hat. Aber das nun Vereinbarte ist gerade im europäischen Vergleich so restriktiv, dass der EuGH dies meiner Einschätzung nach nicht aufheben wird.

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6 Kommentare

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  • Warum wird es politisch überhaupt nicht diskutiertt, auch die Daten der Unternehmen zu speichern? Die Daten sollen doch nur bei schweren Straftaten und nur nach richterlichem Beschluss abgefragt werden.

  • Nach dem BND Datenweitergabe werden viele Zweifel bestehen, dass die Daten nur bei schweren Straftaten und nur nach richterlichem Beschluss abgefragt werden.

  • Hmm - darf ich dann "Akteneinsicht" erhalten - sprich mir meine gespeicherten Daten ansehen (das wurde in Europa selbst gegen Facebook durchgesetzt)?

     

    Steht dann dort, wer meine Daten warum abgefragt hat?

     

    Vermutlich eher nicht oder?

     

    Aber es wird keinen Widerstand geben: *man* muss ja den Terror bekämpfen. Denn: wir sind alle (potentielle) Terroristen!

     

    Danke an die SPD und natürlich an die C(S/D)U und an die Wähler die diese Parteien noch immer mehrheitlich wählen: Ihr habt es so verdient!

  • Und wie lange gelten die Aussagen von Herrn Fechner? Länger als vier Monate wie die von Herrn Maas, der noch am 15. Dezember twitterte: "VDS lehne ich entschieden ab - verstößt

    gg Recht auf Privatheit u Datenschutz. Kein deutsches Gesetz

    u keine EU-RL!". Sorry, solche Politiker sind nicht mehr glaubwürdig.

  • Na dann schauen wir mal:

     

    "Nach Fristablauf haben Betroffene einen Löschungsanspruch."

    D.h. die Daten werden nicht mal automatisch gelöscht - was soll das?

     

    "Da Daten nur bei schweren Straftaten und nur nach richterlichem Beschluss abgefragt werden dürfen..."

    realitätsfern, läuft in der Praxis schon ganz anders ab. Ne Nachfrage, welche Strafen jemandem drohen, der ohne richterlichen Beschluss auf die Daten zugreift, wäre sinnvoll gewesen...

     

    "Nein, das Gesetz soll dauerhaft so zurückhaltend bleiben. Es wird nicht alle zwei Jahre ausgeweitet werden. Das würde die SPD nicht mitmachen."

    1. Das wird es mit Sicherheit nicht, wenn man sich die ständigen Forderungen der CDU anhört.

    2. Natürlich wird die SPD das mitmachen - und wenn nicht, na dann sitzt sie schon in der Opposition, sofern sie überhaupt noch im BT sitzt.

    Zu wünschen wäre es der SPD nach dem ständigen Ausverkauf der Interessen der Bürger.

  • ... und Überwachung bleibt immer noch Diktatur