Kritik an einseitigen Pressesubventionen: Wehrhaftes Digitalmedium
Die Presseförderung des Bundes bervorzugt Printmedien. Das Onlinemedium „Krautreporter“ findet das verfassungswidrig – und droht, zu klagen.
Mit 220 Millionen Euro will die Bundesregierung in den kommenden Jahren die „digitale Transformation“ der Zeitungsverlage fördern. Anfang Juli vergangenen Jahres hatte der Bundestag in seinem zweiten Nachtragshaushalt überraschend beschlossen, so die kriselnden Presseverlage zu retten.
Für Entrüstung sorgten die Bedingungen, an die diese Subventionen geknüpft sein sollen. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Presseförderung an die Auflage der Zeitungen und Zeitschriften koppeln. Je höher die Auflage, desto mehr Geld soll der Verlag bekommen. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte das im vergangenen Jahr.
Das Onlinemedium Krautreporter, das sich 2014 durch Crowdfunding gründete und mit Abonnenten finanziert, hält das für verfassungswidrig. In einem Brief an seine Mitglieder kündigte Krautreporter am Mittwoch an, juristische Schritte einzuleiten. Über den Anwalt und Verfassungsrechtler Wolfgang Spoerr wurde Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier aufgefordert, „es zu unterlassen, Fördergelder zu bewilligen und auszuzahlen“, heißt es in dem Schreiben.
Denn obwohl die Pläne des Wirtschaftsministeriums auf eine „digitale Transformation“ abzielen, hingen sie doch sehr am Gedruckten. Im aktuellen Modell für die Presseförderung wird das Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Wer eine hohe Reichweite und Auflage hat, erhält Subventionen. „Nur Verlage, die drucken, werden gefördert. Wir und viele andere rein digitale Medien werden benachteiligt“, sagt Krautreporter-Vorstand Leon Fryszer der taz. Die Förderung greife also in den freien Wettbewerb der Medien und somit in die Pressefreiheit ein. „Das sollte sie nicht.“
Erfahrungen aus Skandinavien
Bereits im November 2020 hatte Krautreporter sich mit anderen Onlinemedien zusammengeschlossen und einen Aufruf gegen die Presseförderung formuliert. Darin kritisierten sie, dass das Konzept des Bundes zu einer Wettbewerbsverzerrung führe, „auf Kosten von digitalen Publishern“. Auch damals hieß es schon: Der Bund setze auf alte Strukturen, Digitalangebote gingen dafür leer aus. Dabei müsste digitale Innovation Förderungsgrund sein, nicht die Auflage.
Christopher Buschow, Medienwissenschaftler an der Bauhaus-Universität Weimar, kritisierte im November in der taz das Konzept des Wirtschaftsministeriums als „vertane Chance“. Das Modell schaffe es nicht, „Qualität und Innovation zu fördern“.
Buschow verwies auf das Beispiel Skandinavien. Seit Jahren gibt es dort intensive und vielfältige Förderprogramme. In Schweden etwa geht ein Drittel der Fördergelder allerdings an relativ auflagenstarke Blätter. Für kleinere Medien bleibt immer weniger übrig. Lokalzeitungsredaktionen mussten deshalb bereits schließen oder sich verkleinern.
Wie könnte nun aber der kriselnden Presse geholfen werden, wenn nicht durch staatliche Förderungen?
Bis vor Gericht
Buschow sieht das Problem nicht in den staatlichen Hilfen, sondern in ihrer Ausrichtung. Subventionen müssten offen sein für „journalistische Start-ups, Einzelpersonen und Verbünde“.
Auch Krautreporter ist nicht gegen jegliche Förderung. Sie selbst finanzieren sich unter anderem mit Fördersummen, die sie auf ihrer Website transparent machen. Im Falle der Presseförderung aber sieht es die Publikation als Pflicht, sich „gegen diese Verletzung der Pressefreiheit“ zu wehren. Man werde nicht zusehen, „wie die ohnehin privilegierten Druckverlage zusätzlich mit hunderten Millionen von Steuergeldern bedacht werden“.
Sollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bis zum 20. April der Aufforderung von Krautreporter nicht nachgekommen sein, will das Medium vor Gericht gehen.
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