Kriegsopferrente für Nazis: Die Regierung bleibt untätig
Viele NS-Täter kassieren weiterhin Kriegsopferrenten – trotz eines anderslautenden Gesetzes. Die Regierung sieht keinen Änderungsbedarf.
taz | Die Bundesregierung will keine Initiative ergreifen, um die Zahlungen von Kriegsopferrenten an NS-Täter einzuschränken. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) hervor, die der taz vorliegt.
„Gesetzesänderungen dazu sind nicht geplant“, antwortete die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage Becks. Sie verwies auf die Zuständigkeit der Länder bei der Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes, das einen Stopp der Kriegsopferrenten für den entsprechenden Personenkreis erlaubt. Diese Rente ist eine freiwillige Zahlung für infolge von Kriegsauswirkungen verletzte oder invalide Personen. Die Änderung des entsprechenden Gesetzes datiert aus dem Jahr 2008.
Erst vor wenigen Wochen war durch einen Schlussbericht des Bundesarbeitsministeriums bekannt geworden, dass es seit Änderung des Paragrafen 1a des Bundesversorgungsgesetzes lediglich in 99 Fällen zur Entziehung der Kriegsopferrente für NS-Täter oder deren Witwen gekommen ist.
Bei Verabschiedung des Gesetzes war man noch von wesentlich höheren Zahlen ausgegangen. Bis zu 50.000 Personen könnten betroffen sein, hieß es damals.
Die Behörden sind hilflos
Bei der Umsetzung des Gesetzes fiel das Engagement der Bundesländer höchst unterschiedlich aus. Während Baden-Württemberg offenkundig darum bemüht war, diese Renten für NS-Täter tatsächlich zu streichen, gelang es anderen Ländern wie Sachsen in keinem einzigen Fall, eine Kriegsopferrente zu streichen.
Die Behörden, so der Schlussbericht des Bundesarbeitsministeriums, litten an unvollständigem statistischem Material, fehlender Digitalisierung und zu geringenen personellen und materiellen Ressourcen.
Volker Beck beklagte in einer Stellungnahme den „tiefen Unwillen“ der Bundesregierung, sich mit dem Thema überhaupt zu beschäftigen. „Das ist eine unerträgliche Stilisierung ehemaliger Täter zu Opfern. Die Bundesregierung darf nicht weiter zulassen, dass ehemaliges KZ-Lagerpersonal und andere Kriegsverbrecher Zusatzrenten abkassieren“, schreibt Beck. Schon geringfügige gesetzliche Korrekturen könnten die offenkundigen Mängel im Gesetz beseitigen.
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