Korruptionsskandal in Frankreich: Fußfessel für Nicolas Sarkozy
Frankreichs Justiz weist Einwände des früheren Staatspräsidenten Sarkozy zurück. Dieser wurde wegen Korruption und Machtmissbrauchs verurteilt.
Das Pariser Berufungsgericht hatte im Mai 2023 den Schuldspruch der ersten Instanz bestätigt und gegen den Spitzenpolitiker eine Strafe von 3 Jahren Haft, davon 2 auf Bewährung, verhängt und dies mit einem Verlust des passiven Wahlrechts ergänzt.
Ein Jahr lang soll der frühere Präsident diese Haftstrafe mit dem Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Sie dürfte seine Bewegungsfreiheit in den kommenden 12 Monaten ähnlich einem Hausarrest einschränken.
Alle Rechtsmittel ausschöpfen
Da Sarkozy im kommenden Jahr 70 wird, könnte er allerdings beantragen, dass ihm diese Maßnahme erspart wird. Sarkozy ist bekannt dafür, dass er bis zuletzt alle Rechtsmittel ausschöpft. Sein Anwalt Patrice Spinosi hat in seinem Kommentar zum Kassationsentscheid erklärt, er werde in der Causa an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weiterziehen, was freilich keine aufschiebende Wirkung hat.
„Auf keinen Fall aber kommt Nicolas Sarkozy ins Gefängnis“, präzisierte Spinosi. Er sprach von einem „schwarzen Tag“ für die Justiz seines Landes, da „zum ersten Mal ein Mann lediglich aufgrund seiner Konversationen mit seinem Anwalt“ verurteilt worden sei.
Er spielt darauf an, dass Sarkozy mit einem auf den fingierten Namen Paul Bismuth registrierten Mobiltelefon mit seinem (deswegen ebenfalls verurteilten) Anwalt Thierry Herzog darüber sprach, wie er von Richter Gilbert Azibert vertrauliche Informationen zu einem anderen Untersuchungsverfahren gegen ihn bekommen könnte. Als Gegenleistung wollte sich dann Sarkozy dafür einsetzen, dass Azibert einen von ihm angestrebten Posten in Monaco erhielte. Auch Azibert wurde wegen passiver Korruption verurteilt.
Korruption und illegale Wahlfinanzierung
Sarkozys Anwälte hatten vergeblich versucht, das Abhören der Gespräche und somit die Beweisführung wegen Korruption für illegal zu erklären. Die Justiz hat diese Einwände abgelehnt und nun auch die Klage gegen angebliche Formfehler definitiv abgewiesen.
Sarkozys Telefongespräche waren übrigens wegen einer anderen Untersuchung abgehört worden. Es geht um den Verdacht einer Finanzierung seiner Wahlkampagnen von 2007 durch den libyschen Staatschef Muammar al-Gaddafi. Sarkozy steht deswegen vom 6. Januar bis 10. April erneut als Angeklagter vor Gericht. Im Februar 2024 wurde er in anderen Verfahren wegen illegaler Wahlfinanzierung zu 12 Monaten Haft verurteilt, davon 6 auf Bewährung. Dagegen hat er eine Kassationsbeschwerde eingereicht.
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