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Korruption in ÖsterreichAcht Jahre Haft für Grasser

Der Ex-Finanzminister wird wegen Untreue und Fälschung von Beweismitteln verurteilt. Die Anwälte haben bereits Berufung angemeldet.

Verurteilt: Karl Heinz Grasser im Gericht Foto: Roland Schlager/APA/dpa

Wien taz | Österreichs früherer Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist schuldig. Er hat bei der Privatisierung der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) der Republik durch Untreue und Beweismittelfälschung einen Millionenschaden verursacht. Das sah der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker am Freitag in seinem Urteilsspruch als erwiesen an. Mit acht Jahren Haft hat die Richterin das Strafmaß von 15 Jahren zu mehr als der Hälfte ausgeschöpft.

Schuldsprüche gab es auch für Grassers mutmaßliche Komplizen, die Lobbyisten Walter Meischberger (sieben Jahre) und Peter Hochegger (sechs Jahre). Letzterer war der einzige der insgesamt 14 Angeklagten, der sich teilweise schuldig bekannte.

60.000 Wohnungen wurden 2004, als Grasser Finanzminister der Regierung Wolfgang Schüssel (ÖVP) war, für nur 961,2 Millionen Euro verkauft. Fünf Jahre nach dem Verkauf wurden seltsame Überweisungen an die Lobbyisten Meischberger und Hohenegger aufgedeckt – mit 9,6 Millionen just ein Prozent der Kaufsumme.

Sie gaben später zu, dass sie dem Bestbieter Immofinanz die Information zugesteckt hatten, wie hoch die Angebote der anderen Interessenten waren. Die Immofinanz legte dann noch 1,2 Millionen Euro drauf – das sind weniger als 0,1 Prozent – und machte bald mehr als eine Milliarde Euro Gewinn.

Shooting Star der Politik

Grasser, selbst parteilos aber von Jörg Haider im Jahr 2000 zum jüngsten Finanzminister der Republik bestellt, galt anfangs als smarter Shooting Star der Politik, geriet aber immer heftiger in den Ruch der Bestechlichkeit.

Seine private Homepage ließ er sich von der Industriellenvereinigung sponsern, beim Kauf von Abfangjägern änderte er über Nacht seine Position von der billigsten Variante zu den teuren Eurofightern. Der Konzern EADS gab bei einem Prozess in den USA zu, dass bei dem Deal Schmiergeld geflossen sei.

Die Staatsanwaltschaft bemühte sich jahrelang, wasserdicht nachzuweisen, dass der Tipp im BUWOG-Verkauf von Grasser gekommen war und er selbst auch Schmiergelder kassiert habe. Neben Hoheneggers Aussage, alles sei von Anfang an „ein abgekartetes Spiel“ gewesen, bei dem keine Spuren zu Grasser nachweisbar sein sollten, belasten zahlreiche Indizien den ehemaligen Finanzminister.

So konnte er nie schlüssig erklären, was der Ursprung einer halben Million Euro in bar war, die er persönlich im Geldköfferchen von der Schweiz nach Österreich brachte. Er behauptete, seine Schwiegermutter hätte sein Anlagegeschick testen wollen. Der Sohn eines Autohändlers in Klagenfurt hatte in den Swarovski-Kristall-Clan eingeheiratet und zelebrierte ein Jet-Set-Dasein zwischen Capri, Kitzbühel und Wien.

Berufung angemeldet

In ihrer Urteilsbegründung zitierte die Richterin Legionen von Zeugen, die Grasser und seine Spezis belastet hatten. Verschleierungshandlungen und Beweismittelfälschungen konnten nachgewiesen werden. Wer rechtmäßig Zahlungen in Österreich bekommt, „braucht keine Konten in Liechtenstein oder Delaware“, so Richterin Hohenecker. Neben den Prozesskosten müssen die Verurteilten auch den Schaden von 9,6 Millionen Euro plus 4 Prozent Zinsen berappen.

Nach sechsjährigen Ermittlungen und drei Jahren vor Gericht ging einer der längsten Korruptionsprozesse der Zweiten Republik damit zu Ende. Zumindest in erster Instanz. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die Anwälte bereits Berufung angemeldet haben.

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3 Kommentare

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  • Jetzt ran!

    Es gibt doch noch Gerechtigkeit!



    Man muss sie nur wollen...

    Der Schaden, den Scheuer (CSU) angerichtet hat, ist übrigens viel höher...



    Da müssen wir mal energisch rangehen!

  • Falls das Urteil rechtskräftig wird ist es erst mal vorbei mit dem Feschismus ;-)

  • Na also - da ist es ja wieder das berühmte „Geldköfferchen“. Nach Schäubles Spendenaffäre glaubte man es fast schon in der Requisite verschwunden.