Kopftuchverbot für Schülerinnen in NRW: Kopftücher bleiben erlaubt

In NRW wird es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen geben. Die NRW-Regierung beerdigt Pläne für ein Verbot bei Schülerinnen unter 14 Jahren.

Ein Mädchen trägt ein senfgelbes Kopftuch mit Stickerei und einen Schulranzen

In Nordrhein-Westfalen wird es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen geben Foto: Wolfram Kastl/dpa

BERLIN taz | Serap Güler (CDU), die Integrations-Staatssekretärin von Nordrhein-Westfalen, hat das Thema aufgebracht und durfte es jetzt auch wieder beerdigen: In NRW wird es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen geben. „Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten“, sagte sie in einem Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Stattdessen sollen Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch verbessert werden.

Ausgangspunkt der Diskussion war der Plan der österreichischen ÖVP-FPÖ-Regierung, ein Kopftuchverbot für Grundschulen einzuführen. Güler begrüßte dies im April 2018 auf ihrer Facebook-Seite und sprach von einem „guten Vorhaben“. Kopftücher seien bei ganz jungen Mädchen „keine Religionsausübung“, sondern „pure Perversion“, weil die Mädchen dadurch „sexualisiert“ würden.

Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) wurde durch den Vorstoß seiner Staatssekretärin überrascht, unterstützte sie dann jedoch ebenso wie Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Stamp sagte, die Landesregierung werde „prüfen, das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also bis zum 14. Lebensjahr, zu untersagen“. Tatsächlich besteht auch aus streng muslimisischer Sicht erst ab der weiblichen Pubertät die religiöse Pflicht, ein Kopftuch zu tragen.

Der Vorstoß Gülers löste allerdings auch Widerspruch aus. Eine solches Verbot könne dazu beitragen, „dass sich Schülerinnen ausgegrenzt und diskriminiert fühlen“, sagte etwa Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Keine Lust auf Rechtsstreit

Für Güler gaben jetzt verfassungsrechtliche Argumente den Ausschlag. „Es ist rechtlich umstritten, ob ein Kopftuch-Verbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde“, sagte sie der WAZ. Ein langer Rechtsstreit helfe aber niemandem weiter.

Für die Organisation „Terre des Femmes“ hatte der konservative Verfassungsrechtler Matin Nettesheim im August 2019 ein Gutachten geschrieben, wonach Kopftuchverbote für junge Mädchen keine Grundrechte verletzten. Bis zum 14. Lebensjahr verfügten Kinder gar nicht über die intellektuellen Fähigkeiten für ein „glaubensorientiertes Leben“. Außerdem entnahm Nettesheim dem Grundgesetz eine Pflicht, Kinder „zur Freiheit“ zu erziehen.

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht nur über Kopftücher bei Lehrerinnen und Erzieherinnen entschieden. Hier seien generelle Verbote unzulässig. In den nächsten Monaten wird Karlsruhe über das Kopftuch bei Richterinnen urteilen. Kopftuchverbote bei Kindern waren bisher kein Thema, weil es in Deutschland noch kein derartiges Verbot gibt.

Wie viele Schülerinnen und Kita-Kinder in NRW überhaupt ein Kopftuch tragen, konnte die Landesregierung im Vorjahr auf Anfrage der Grünen nicht sagen.

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