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Kontaktverbote wegen CoronaWer darf jetzt noch raus?

Manche Bundesländer sind bei Ausgangsbeschränkungen strenger als andere. Und die Regeln sind teils sehr unpräzise formuliert.

Für alle in Berlin gilt: Abstand halten! Foto: Sebastian Wells/Ostkreuz

Berlin taz | Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, sollen wir alle möglichst zu Hause bleiben. Diese Nachricht dürfte inzwischen angekommen sein. Aber wann dürfen wir überhaupt noch raus?

Nachdem vergangene Woche Bayern und einzelne Städte mit Ausgangsbeschränkungen vorgeprescht sind, hat sich am Sonntag Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Minis­ter­prä­si­den­tInnen in einer Telefonkonferenz auf „Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte“ geeinigt. Das Ziel sollte sein, dass „in ganz Deutschland im Grundsatz die gleichen Regeln gelten“, wie es Merkel formulierte: Das öffentliche Leben wird weiter heruntergefahren. Direkte persönliche Kontakte sollen möglichst reduziert werden, Mindestabstand 1,50 Meter. Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind nicht mehr erlaubt – außer es handelt sich um Familien oder Wohngemeinschaften. Das Ganze für eine Dauer von mindestens zwei Wochen.

Auf den ersten Blick nun also überall dasselbe Bild: Geschäfte haben zu, nur noch Dinge des täglichen Bedarfs kann man kaufen. Restaurants verkaufen Speisen nur noch zum Mitnehmen und Hotels nehmen keine TouristInnen mehr. Auf den zweiten Blick sind die Regeln aber in den einzelnen Bundesländern und teils auch Kommunen unterschiedlich streng ausgestaltet und im Detail unpräzise formuliert. Manches ist in der Praxis offenbar gar nicht umsetzbar; die Polizei interpretiert die Regelungen jedenfalls mitunter recht frei.

Einige Bundesländer, etwa Mecklenburg-Vorpommern oder Rhein­land-Pfalz, haben bis Montagnachmittag noch gar keine neuen Verordnungen veröffentlicht. Eine Reihe anderer Länder haben sich nah an den Leitlinien orientiert. In einigen Bundesländern aber sind die neuen Regelungen strenger. Hier wurden nun offiziell Ausgangssperren mit Ausnahmen eingeführt. Offiziell ist aber höchstens von „Ausgangbeschränkungen“ die Rede.

Spazieren nur alleine

In Berlin etwa heißt es in der seit Montag gültigen Verordnung: Man habe sich „ständig in [der] Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten“. In Brandenburg ist das „Betreten öffentlicher Orte“ – also Straßen, Plätze, Parks – nun grundsätzlich untersagt, was auf dasselbe herauskommt. In Sachsen steht gleich zu Beginn der Allgemeinverfügung: „Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.“ Bayern und das Saarland haben Ähnliches bereits vergangene Woche formuliert.

Es werden jeweils eine ganze Reihe von Gründen aufgeführt, warum man die Wohnung dann doch verlassen darf. Darunter fallen Einkäufe und Arztbesuche, der Weg zur Arbeit und Besuche bei Ehe- oder Lebenspartnern oder bei Kranken. Auch Sport und „Bewegung an der frischen Luft“ ist gestattet. Während man in Berlin zumindest mit einer Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehören muss, spazieren gehen darf, ist in Bayern und Sachsen nicht einmal das gestattet. In Sachsen darf man sich sogar nur „im Umfeld des Wohnbereichs“ bewegen. Weder Polizei noch Staatsregierung können auf Nachfrage definieren, was damit gemeint ist.

In anderen Fällen werden Dinge bis ins kleinste Detail geregelt. Baden-Württemberg verbietet etwa auch im nichtöffentlichen Raum Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen, außer wenn die Menschen sowieso zusammenleben; dann dürfen auch Le­bens­part­ne­rInnen dazukommen. Auch private Familientreffen mit Verwandten „in gerader Linie“ sind dort erlaubt, also mit Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkindern. In Nordrhein-Westfalen dürfen sich „Verwandte in gerader Linie“ auch in größerer Anzahl in der Öffentlichkeit treffen, selbst wenn sie nicht zusammenleben.

Uneinheitlich wird in den Bundesländern auch mit Rückkehrern aus Corona-„Ri­si­koge­bieten“ umgegangen. Rhein­land-Pfalz etwa hat schon vergangene Woche „Fahrten und Reisen aus den vom Robert-Koch-Institut für Covid-19 erklärten internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz untersagt“. Die Stadt Jena ging noch weiter und erklärte gleich ganze Bundesländer zur Risikogebieten, was zur Folge hat, dass Jenaer Bür­ge­rInen, die nach Hause kommen, sich erst mal in Quarantäne begeben müssen.

Insgesamt gilt, dass es für privates Verhalten nun genaue Vorschriften gibt, während für die Betriebe, die nicht ohnehin geschlossen sind, so gut wie nichts vorgeschrieben ist. So dürfen etwa nach wie vor Großaumbüros betrieben werden, hier gilt kein Kontaktverbot und keine Begrenzung von Personen in einem Raum. Es finden sich teils lediglich Ermahnungen, Hygienebestimmungen zu beachten und Mindestabstände einzuhalten.

Hauptsache keine Party

Das hat zur Folge, dass etwa in Sachsen oder Berlin bei einem privaten Umzug der beste Freund offiziell nicht mithelfen darf, aber mehrere Mitarbeitende eines kommerziellen Umzugsunternehmens weiterhin Möbel und Kisten schleppen dürfen.

In Berlin hat die Polizei die Menschen ermahnt, dass sie nun stets ihren Ausweis oder einen Pass plus Meldebescheinigung mitzuführen hätten. Das sorgte für hektische Rückfragen bei vielen, die ihre Wohnadresse nicht auf diese Art nachweisen können. Wie sich dann auf Twitter zeigte, interpretieren die Beamten die Verordnung ansonsten ziemlich frei. So beruhigt die Polizei etwa in diesem Fall: Ein fester Freund zähle als „Lebenspartner“ und zu zweit mit Baby im Kinderwagen dürfe man auch dann unterwegs sein, wenn der andere Erwachsene nicht im selben Haushalt wohnt. Besuche bei Freunden seien nach wie vor möglich, so lange man keine Party feiere, die eigenen Eltern dürfe man laut Verordnung aber nicht besuchen.

Grundsätzlich versuchen die Beamten, die Menschen zu beruhigen. Kein einzelner Jogger müsse Angst haben, nach dem Ausweis gefragt zu werden. Nur wenn mehr als zwei Personen zusammen draußen unterwegs seien, werde kontrolliert. Und: „Kontrollen innerhalb von Wohnungen wird es nicht geben.“

Weder Berliner Senat noch die Polizei antworteten bis zum Nachmittag auf eine taz-Anfrage, ob dieses Vorgehen der Polizei abgesprochen ist und ob die bislang nicht in der Verodnung verankerten Ausnahmen noch mit aufgenommen werden.

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20 Kommentare

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  • die regierung sollte die bundeswehr damit beauftragen während der dauer der coronavirusepidemie die nahrungsmittel von den supermärkten abzuholen und sie zu den haushalten zu bringen.



    dann müssen die leute nicht mehr die wohnung zu verlassen um einzukaufen und brauchen auch



    die supermärkte nicht mehr betreten



    die als von vielen menschen betretene geschlossene räume sonst der weiterverbreitung des corona-virus dienen könnten.



    man soll zuerst die alten und kranken von der bundeswehr versorgen lassen um ihnen das eingehen von risiken zu ersparen und dann nach und nach alle .

  • Es wird Zeit, das die Maßnahmen von den Landesverfassungsgerichten und Karlsruhe ständig und aktuell überprüft werden, hinsichtlich z.B. Verhältnismäßigkeit, Dauer, etc. Es gibt regionale Unterschiede auch zwischen Stadt und Land zu beachten. Menschen, die Corona überstanden haben müssen sich wieder sich frei bewegen können, abgesehen davon, das Auslandsreisen wohl eher nicht drin sind. Das sind jetzt erst einige hundert, aber es werden täglich mehr werden. Es ist zu befürchteten, das jede Maßnahme erst zurück genommen wird, wenn die Verfassungsgerichte dies beschließen oder wenn einzelne gegen Bussgeldbescheide klagen müssen, weil vieles unklar ist. Der demokratische Rechtsstaat muß Corona ebenfalls überleben.

    • @Chris72:

      "Menschen, die Corona überstanden haben müssen sich wieder sich frei bewegen können"

      Das würde bedeuten, dass sich jeder Infizierte als solcher outen muss, auch wenn er als gesund entlassen wird und nachweisen müsste, dass er andere Menschen nicht mehr anstecken kann. Wenn ich mich nicht täusche, sind sich die Fachleute nicht einig darüber, ob man sich als Genesener nicht doch wieder infizieren kann...

      • @Jossi Blum:

        Möglich, das man dann eine Bescheinigung braucht, aber irgendwann wird es zehntausende, hunderttausende und mehr geben, die immun sind, was man in Kürze auch genauer wissen wird, die wird man nicht mehr einsperren können. Das wäre auch unsinnig, weil gerade diese Menschen ein Schutz bilden gegen die weitere Verbreitung des Virus. Um so mehr um so besser. Dasselbe Problem stellt sich, wenn ein Impfstoff da ist. Es wird Monate, eher ein bis zwei Jahre dauern bis für alle der Impfstoff da ist und dann braucht es Kapazitäten bei den Ärzten und Kliniken. Auch da wird es dann Millionen geben die schon geimpft sind und viele die es noch nicht sind. Da kann man keine Beschränkungen mehr für Millionen Menschen machen, die andere nicht mehr gefährden und sogar helfen, die Verbreitung zu stoppen. Höchstwahrscheinlich wird es künftig sowieso kein Land mehr geben, indem man ohne Impfnachweis einreisen kann oder Zugang erhält z.B. bei Bundesligaspielen ohne Vorlage einer Bescheinigung beim Ticketkauf. Da hat die Politik noch viele Probleme praktisch zu lösen, jenseits der gefährdeten Freiheitsrechte.

        • @Chris72:

          Die Heilerwartungen an einen Impfstoff sind fachlich nicht begründbar. Impfstoffe gegen Atemwegserkrankungen helfen wegen der schnelle Veränderung der Viren wenig bis gar nicht. So ergaben Untersuchungen der EU beim Influenza-Impfstoff eine Effizienz von minus 25%(!) bis zu maximal 40% - je nach Studie. Man erinnere sich an die Schweinegrippe, auch da wurde die Impfung zum Allheilmittel hochstilisiert; die Impfstoffdosen lagen dann - vom Staat teuer bezahlt - nutzlos in der Ecke.

  • Also so streng ist es in Sachsen auch nicht, die Straßen waren recht voll, wenn auch mit einzelnen Personen, Paaren oder (Teil-)Familien. Letztendlich darf man sowieso überall hin, wenn man joggt, spaziert oder Rad fährt und sich dabei nicht auffällig daneben benimmt.

    • @Hanne:

      Ich hoffe, dass das so gehandhabt wird. Wäre auch nur vernünftig. Im Wortlaut ist die Verordnung tatsächlich um Einiges schärfer.

  • taz-Zitat: “(…) ...während für die Betriebe, die nicht ohnehin geschlossen sind, so gut wie nichts vorgeschrieben ist. So dürfen etwa nach wie vor Großaumbüros betrieben werden, hier gilt kein Kontaktverbot und keine Begrenzung von Personen in einem Raum. (...)“



    Die Kassiererin, die Verkäuferin und der Bankkaufmann – alle teils mit direkten Kundenkontakten. Wenn es – in Pandemie-Zeiten - um die Arbeit geht ist man in Deutschland doch nicht so wirklich um die Menschen besorgt, wie uns das die Politik Glauben machen möchte.



    Selbst in den Freistaaten (Bayern & Sachsen), welche derzeit die härtesten Freiheitsbeschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger vorweisen können, müssen die Menschen “raus an die Arbeit“, wie die Landesväter Söder und Kretschmer klarstellen.



    Also fahren - bis heute - viele Menschen, häufig mit dem ÖPNV, in ein nicht-systemrelevantes Großraumbüro - in dem es keine genauen Corona-Vorschriften gibt - und gehen damit ein hohes Infektionsrisiko ein. Muss man das verstehen?

    • @Thomas Brunst:

      Wie viele Großraumbüros kennen Sie, in denen aktuell noch ohne Homeoffice-Angebot und ohne stark ausgedünnter Belegschaft gearbeitet wird? Selbst kleinere Büros schicken ihre MA nach Hause, weil die Unternehmensleitung eine Fürsorgepflicht hat. Die allermeisten Unternehmer nehmen das ernst, wie aus zahllosen Entschuldigungs-Mails von meinen Geschäftspartnern erkennbar wird. Und nur nebenbei: wenn nur noch diejenigen rausmüssen, die ihrer Arbeit nicht von zu Hause aus nachgehen können, dann hilft es deren Gesundheit schon mal sehr, wenn sich nicht auch noch haufenweise infektiöse Spaß-Kasper untermischen. Es ist aber auch klar: Wer ein Haar in der Suppe finden will, der findet auch eins.

      • @Edward:

        Wieviele Großraumbüros ich kenne die hierzulande noch betrieben werden (dürfen) spielt keine Rolle und ich suche auch nicht das “Haar in der Suppe“, wie Sie mir unterstellen.



        Die Sache mit den Großraumbüros, welche derzeit noch betrieben werden, hat der Autor dieses taz-Artikel selbst beschrieben. Deshalb habe ich auch zitiert.

  • Warum wird der Nationale Nostand nicht ausgerufen! Andere EU Staaten sind da - wie immer - weiter. Unwort des Jahres ist Förderalismus! Wenn der nationale Notstand nach Art. 35 GG ausgerufen wird, dürfen selbstverständlich Grundrechte beschnitten werden. Versammlungsfreiheit, Ausgangsbeschränkungen. Bis zu 6 Monate! „Kommt es in einem bestimmten Gebiet aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder ähnlichem zu einer unüberschaubaren Lage, so kann der Notstand, auch Ausnahmezustand , ausgerufen werden. In manchen Ländern hat dies zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält. In den demokratischen Ländern bedeutet der Notstand in der Regel die Verkürzung des Rechtsschutzes gegen hoheitliche Maßnahmen.“

  • Warum einige Länder übers Ziel hinausschießen müssen, während andere einen ganz vernünftiges, maßvolles Konzept umsetzen, verstehe wer will. Dazu schwammige Formulierungen, unklare Umsetzung, Einreisesperren an Bundeslandgrenzen....

    So schafft man kein Vertrauen.

    Föderalismus ist in vielen Bereichen ein wichtiges Gut. Hier würde ich mir aber ein einheitliches Handeln bzw. Vorgaben - und eben mit Maß- wünschen.

    • @Deep South:

      Die Überregulierung wurde hervorragend im letzten Monitor-Beitrag aufgezeigt. So darf man sich z.B. in Bayern nicht einmal auf eine Bank setzen. Das ist illegal. Und absurd, denn da kann man wirklich niemand dabei anstecken. Klarer Fall von Verantwortungspanik (Sascha Lobo, Spiegel).

    • @Deep South:

      "einheitliches Handeln bzw. Vorgaben - und eben mit Maß-" Na dann, erzählen Sie mal, was Ihr "Maß" wäre. Ich wette darauf, dass Sie binnen Stunden eine Latte von Meinungen bekommen, warum Ihr Maß völlig unzureichend oder völlig übertrieben ist. Wo ist jetzt eigentlich das Problem? Wer nicht unmittelbar auf einer Landesgrenze wohnt, muss sich im Prinzip nur um die geltenden Regeln am eigenen Wohnort kümmern. Einfach mal machen.

      • @Edward:

        Hab ich doch geschrieben. Ich finde die Regelung, mit der Kontaktsperre von mehr als 2 Personen, wie sie fast alle Bundesländer tragen sehr gut.

        Ansonsten seh ichs wie der Autor. Weshalb man in Sachsen oder in Bayern zwar mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren und dort in geschlossenen Räumen Gruppenarbeit erledigen kann, während man sich privat nicht einmal allein aus dem (nicht definierten) "Wohnumfeld" herausbewegen darf und generell die Wohnung "nur aus trifftigem Grund" verlassen darf, seh ich kritisch. Und genau da fehlt mir das Maß und vor allem die Begründung.

        Ich kritisiere nicht die Bewegungsbeschränkungen. Ich kritisere den Alleingang einzelner Bundesländer.

        • @Deep South:

          Was ist Ihnen wichtiger: dass wir Bürger unbeschränkt unseren Freizeitaktivitäten nachgehen können oder dass so gut es geht das Erwerbsleben aufrecht erhalten wird? Wenn diejenigen, die mit ÖPNV in ihre Großraumbüros fahren müssen, unterwegs auf deutlich weniger Menschen treffen (und das ist außerhalb Berlins durchaus ein Fakt) und überhaupt der Kontakt untereinander auf das Nötigste begrenzt wird, dann reduziert das immerhin das Übertragungsrisiko und hält zumindest einen Teil der Wirtschaft am Laufen. Die ganzen Unterstützungsmilliarden, die jetzt auf Teile des Volks geschüttet werden, müssen ja irgendwie erwirtschaftet werden. Auch auf Baustellen werden z.B. die wöchentlichen Beratungen abgesagt, zeitlich gestaffelt oder auf ganz wenige Teilnehmer begrenzt - damit es dort weitergeht. Jeder tut, was er/sie kann. Der beklagte "Alleingang" ist doch in der Wirkung marginal, bundesweit gibt es jetzt fast gleichlautende Beschränkungen. Und zu den weiter oben von Ihnen genannten Sperren an Bundeslandgrenzen: die Doofheit von Menschen ist kaum auszuhalten - kaum waren die Schulschließungen verkündet, rollten Autos aus Berlin, Brandenburg, Sachsen usw. Stoßstange an Stoßstange über den Rügendamm. Logisch, dass Politik hier nachsteuert!

          • @Edward:

            Ich weiß nicht, ob ich mich tatsäclich so undeutlich ausdrücke, oder ob du einfach nicht verstehen willst, was ich schreibe.

            Niemals hab ich irgendwo erwähnt, dass mir Freizeit wichtiger ist als Erwerbsleben. Nur weshalb ist es denn in Bayern und Sachsen nicht ausreichend, die Kontaktsperre so zu handhaben, wie es nahezu der Rest des Landes macht? Dafür hätte ich schon gern eine Begründung.







            Und natürlich sind die Unterschiede eben nicht marginal, wenn man in Bayern oder Sachsen nicht einmal ohne Rechtfertigung allein das Haus verlassen darf, während im bewohnten Nachbarhaus gerade eine Baufirma Bäder saniert.

            Und wer regelt denn die Umsetzung, wenn nicht einmal die Länder selbst erklären können oder wollen, was genau nun mit "Bewegung innerhalb des Wohnbereiches" gemeint ist. Entscheidet dass jeder Polizist nach Gutdünken?

            Und warum können sich nur ein paar Km weiter Menschen ohne Begründung sogar zu zweit völlig frei bewegen?

            Vielleicht solltest du dir die speziellen Regelungen mal ansehen, bevor du sie als marginal bezeichnest.

            Es geht mir auch nicht darum, den Verkehr zwischen einzelnen Bundeländern aufrecht halten zu wollen. Nur kein Mensch versteht, warum man jetzt nicht mehr von Baden Würtrtenberg nach Rheinland Pfalz fahren kann, umgedreht aber schon.

            Massive Beschränkungen von Bürgerrechten sind zur Zeit sicher notwendig, das hab ich nie in Frage gestellt. Aber sie müssen gut abgewogen und begründet sein. Und nein, die Wirtschaft ist nicht in jeder Hinsicht wichtiger. Unklare und uneinheitliche Regelungen schaffen aus meiner Sicht eben kein Vertrauen, sondern nähren Zweifel. Darum gings mir.

            • @Deep South:

              "wenn man in Bayern oder Sachsen nicht einmal ohne Rechtfertigung allein das Haus verlassen darf,..." in Thüringen und Sachsen-Anhalt auch nicht. Aber ich darf hier in Sachsen natürlich mit meiner Familie spazieren gehen oder im Freien Sport treiben, oder auch mit einer Person, die nicht zum Hausstand gehört. Beruflich bin ich auch noch unterwegs, auch auf Baustellen. Dort hat man sich auch auf die Krise eingestellt und es ist gut, das dieser chronisch überlastete Bereich (noch) nicht völlig zum Erliegen kommt. Angeblich soll es ja in etlichen Städten Wohnraumbedarf geben...

              In Sachsen hat der Innenminister erklärt, dass der "nähere Wohnortbereich" sich sicher nicht über zwei Landkreisgrenzen erstreckt. Oder wollen Sie lieber, dass nach exakt 5 km Schluss ist? Und meinen Sie Luftlinie, Radweg oder Strasse? Und wie sollen die Ordnungsämter das an Ort und Stelle prüfen? Ich finde die Unschärfen gut.