Konsequenzen aus der Pandemie: EU reformiert Pauschalreisen
Bessere Stornierungsbedingungen, mehr Rechte bei geplatzten Reisen – das EU-Parlament beschließt Verbesserungen für Pauschalreisende.
Pauschalreisen sollen sicherer werden – auch in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie. Das Europaparlament in Straßburg hat eine Reform beschlossen, die die Verbraucherrechte stärken und leichtere Entschädigungen ermöglichen soll. Außerdem wird geklärt, welche Leistungen eine Pauschalreise einschließt. Bei Online-Buchungen hatte das immer wieder zu Streit geführt.
Als Reaktion auf die Erfahrungen in der Coronakrise wurden die Regeln für Stornierungen und Gutscheine geändert. Bisher können Kunden ihre Reisepläne nur dann ohne Gebühren stornieren, wenn am Reiseziel kritische Probleme eintreten. Das wird nun auf Umstände ausgeweitet, die bereits am Abfahrtsort eintreten oder die Reise erheblich beeinträchtigen können – so wie während der Pandemie.
Nach den neuen Regeln sollen betroffene Touristen bei geplatzten Reisen zudem das Recht bekommen, einen Gutschein abzulehnen und eine Entschädigungszahlung auf ihr Konto einzufordern. Außerdem sollen Betroffene solche Gutscheine für alle Angebote des Veranstalters nutzen dürfen. Wenn sie einen Flug gebucht hatten, sollen sie den Gutschein also auch für die Bahn nutzen können.
Die Reform zieht auch eine Lehre aus der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019. Wenn ein Anbieter pleite geht, sollen von Stornierungen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von sechs Monaten eine Entschädigung aus dem Insolvenzfonds erhalten. In Sonderfällen sei eine Ausweitung auf neun Monate möglich, heißt es in der Gesetzesreform.
Sie wurde mit einer ungewöhnlich deutlichen Mehrheit von 537 Ja-Stimmen, nur 2 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen und quer durch alle Fraktionen als Fortschritt bezeichnet. „Wir sorgen für mehr Transparenz, schnellere Rückerstattungen und klare Verantwortlichkeiten – auch bei Online-Buchungen“, sagte Parlamentsvizepräsidentin Katarina Barley (SPD). Über zu lange Übergangsfristen klagt Martin Günther von der Linken. Es sei schwer nachvollziehbar, warum Unternehmen 28 Monate Zeit bekommen sollen, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Die Reform soll in der zweiten Hälfte 2026 in Kraft treten. Für den Sommerurlaub könnte es also knapp werden.
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