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Naja, es wurde ja schon angemerkt dass eine konkrete Planung eines Anschlags nicht vorlag, daher wissen wir bis jetzt ja nur, dass ein bekannter Neonazi in größeren Mengen Utensielien für den Bombenbau bereitgehalten hat...und wenn sich Neonazis großzügig mit Sprengstoff und Waffen eindecken find ich das da nicht nur eine Abstrackte gefährdung für den Staat besteht...
Tjaja, Staatsgefährend sind nur linke und ausländische Terroristen, rechte Terroristen dürfen munter an Mordplänen weiterbasteln...
Schließlich stirbt es sich durch eine NaziBombe schöner als durch eine RAF- oder Talibanbombe...
Was will denn nun der Kommentator damit aussagen? Mir scheint hier bedauert jemand ausdrücklich, dass wir noch nicht weit genug in der Errichtung des Präventionsstaates voran geschritten sind. Entweder, es wird der Besitz von Nitritpökelsatz gesetzlich verboten, was jeden Fleicher unter dringenden Tatverdacht stellen würde und Chemiker müssten äußerlich gekennzeichnet werden, oder regt er sich hier nur auf, weil ein Nazi nicht bestraft wurde?
So ekelhaft die braunen Gesinnungstäter auch sind, aber die Gesetze gelten unabhängig von der Gesinnung. Diese Argumentationsschiene ist äußerst gefährlich, weil hiermit die Objektivität unter die Räder kommt. Ein demokratischer Rechtstaat muss damit leben, dass es keinen Unterschied zwischen guten und schlechten Terroristen gibt. Aber davon sind wir ja schon weit entfernt, denn die Gedankenpolizei hat sich längst der bürgerlichen Gehirne bemächtigt.
Wir leben in einem RECHTS-Staat, ich denke das zeigt sich hier wieder ganz deutlich.
Machen "können" die erst was, wenn jemand zu Schaden gekommen ist, oder die Plaung jemandem zu schaden, faktisch abgeschlossen, aber ich wett, währe es ein Linker gewesen, bei dem sie das Material gefunden hätten, dann wäre der schon auf dem Weg hinter Gitter, denn dann hätten sie sicherlich etwas gefunden, was das rechtfertigt.
Es fehlt eigentlich nur noch der Vermerk, daß es sich um einen armen verwirrten Einzeltäter handelt, um mich zu der Überzeugung zu bringen, daß die Zeit wirklich ein Kreis ist.
ich könnt nur noch kotzen, da geht ein junger Sinti in den Knast, weil er Bewährungsauflagen verletzt hat und sich nicht beim Bewährungshelfer meldet, obwohl er gleichzeitig gearbeitet und somit Steuern zu bezahlen hat. Auf der anderen Seite werden Menschen die Bomben basteln und den Tod anderer in Kauf nehmen, freigesprochen. Ich versteh gar nichts mehr. Echt, das macht mich fertig. Scheiss Land.
Freiheit für Menowin
Inkompetenter Kommentar!
Der Autor soll erstmal erklären was eine "konkrete Gefahr" eigentlich ist.
Er schreibt hier nämlich über abstrakte Gefahren!
Eine USBV muss tatsächlich erstmal erstellt und überprüfbar ein entsprechender Plan vorhanden sein!
Und das ist auch gut so, denn sonst könnte auch jeder Linke wegen Besitz von Kochsalz oder Zucker einfahren!
Glück auf!
Karl
das meint kurt dazu:
zum glück ist die justiz nicht auf dem rechten auge blind
Vielleicht, weil mit der Antifa kein Staat zu machen ist?
Das würde zumindest zu der dortigen Denke passen. Wer nicht für den Staat ist, hat sich auch den Schutz durch den Staat verwirkt.
Schutz durch Recht ist soll von der Gesinnung der Geschützten abhängig sein.
"Warum soll dann aber ein rechter Bombenanschlag auf linke Gegner weniger staatsgefährdend sein?"
Ja, warum wohl? Weil dieser Staat vielleicht die Neonazis als Gesinnungsgenossen ansieht?
Die eine ermorden Ausländer und Andersdenkende auf der Straße, die anderen reißen Flüchtlingsfamilien auseinander.
Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
...das ist doch einfach zu beantworten. Diese linksextremen Gruppen, wollen den bestehenden Staat vernichten. Ein Anschlag gegen sie kann daher per definitionem nicht staatsgefährdend sein.
"Warum soll dann aber ein rechter Bombenanschlag auf linke Gegner weniger staatsgefährdend sein?"
1. Weil der Staat auf dem rechten Auge blind ist.
2. Weil die Antifa als solche staatsgefährdend ist.
Der Innenminister (freilich ist hier der IM VOR den jüngsten Wahlen in BaWü mit gemeint) stellt sich also schützend vor Nazis und die Gerichtsbarkeit macht dasselbe?
Wird Zeit, BaWü den Rücken zu kehren.
Wer weiß, wie hoch der Prozentsatz an Mitlöäufer/innenschaft in BaWü inzwischen ist.
Nur etwa jede*r zehnte Abgeordnete im Bundestag hat einen Migrationshintergrund. In der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil dagegen bei knapp 30 Prozent.
Kommentar rechter Bombenbastler: Nazis nicht "staatsgefährdend"
Der rechte Bombenbastler bekommt keine Strafe. Warum soll ein Angriff auf die Antifa weniger staatsgefährdend sein als islamistische Bomben in der U-Bahn?
Deutschland ist auf dem Weg in den Präventionsstaat: Immer häufiger lässt der Gesetzgeber die Strafbarkeit schon im Vorfeld gefährlicher Handlungen beginnen. Doch dann soll ein badischer Neonazi straflos ausgehen, so das Landgericht Freiburg, obwohl er 22 Kilo Zutaten zum Bombenbau angesammelt hat.
Auf den ersten Blick wirkt die Freiburger Entscheidung überzeugend. Für das "Vorbereiten eines Sprengstoffverbrechens" verlangt sie einen konkreten Tatplan - und der ist bisher nicht nachweisbar. Ob der Neonazi das linke Zentrum KTS, einzelne Aktivisten oder gar den Freiburger DGB-Vorsitzenden angreifen wollte, war wohl noch offen.
Auch eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz liegt nicht vor, denn der Neonazi hatte bislang nur die Zutaten gekauft. Fertiggemixten Sprengstoff fand die Polizei nicht.
Doch was ist mit dem jüngsten Antiterrorparagrafen im Strafgesetzbuch? Er verbietet seit 2009 die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat". Gemeint ist damit nicht nur der Besuch von terroristischen Ausbildungslagern, sondern auch der Kauf von Sprengstoffkomponenten. Ein genauer Tatplan ist nicht erforderlich.
Paragraf 89a passt also auf diesen Fall. Dies zeigt: Die damalige Kritik der Linkspartei, hier werde nur eine böse Gesinnung bestraft, war falsch. Wenn aus Komponenten binnen weniger Stunden eine Rohrbombe hergestellt werden kann, ist die Gefahr durchaus konkret und es wird zu Recht mit Strafe gedroht.
Allerdings wollten Staatsanwaltschaft und Landgericht jetzt die Strafvorschrift nicht anwenden: Ein Angriff auf die Antifa sei nicht "staatsgefährdend". Das Gesetz wurde gemacht, um etwa islamistische Bomben in der U-Bahn schon im Ansatz zu verhindern. Warum soll dann aber ein rechter Bombenanschlag auf linke Gegner weniger staatsgefährdend sein?
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).