Kommentar Zwangsbehandlung: Risiken und Nebenwirkungen
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker gebilligt. Es soll den Trend zu Neuroleptika nicht verstärken.
P sychisch Kranke dürfen, wenn sie zwangsweise in einer Klinik untergebracht sind, unter bestimmten Umständen auch gegen ihren Willen behandelt werden. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend mit großer Mehrheit ein entsprechendes Gesetz; der Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen protestierte erwartungsgemäß.
Der Streit ruft alte Bilder auf, die den Blick auf die wirklichen Probleme in der Psychiatrie verstellen können. Laut Klischee stehen auf der einen Seite die Psychiater im weißen Kittel, die Menschen in Ausnahmezuständen gegen ihren Willen festhalten lassen und niederspritzen.
Auf der anderen Seite findet man Patienten, die durch Zwangsbehandlungen gefühlloser Psychiater traumatisiert wurden, so das Schwarz-Weiß-Bild. Das Gesetz sieht jetzt hohe Hürden für Eingriffe gegen den Willen der Patienten vor. Eine Zwangsbehandlung darf nur noch angeordnet werden, wenn der ansonsten drohende gesundheitliche Schaden „erheblich“ ist.
ist Redakteurin für Soziales im Inlandsressort der taz.
Der „zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme“ muss die möglichen „Beeinträchtigungen“ also deutlich überwiegen, so das Gesetz. Nach dieser Regelung ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, einem psychotischen Menschen gegen seinen Willen in der Klinik starke Medikamente spritzen zu lassen, nur weil er Wahngedanken hat.
Kosten und Menschlichkeit
Zumal besonders Neuroleptika erhebliche Nebenwirkungen haben. Liegt eine Patientenverfügung vor, die eine Behandlung mit bestimmten Medikamenten ausschließt, ist diese für die Klinik bindend. Das Gesetz sollte aber nicht den Trend verstärken, gerade bei schwer psychisch Kranken nur noch über chemische Keulen zu sprechen und nicht mehr über alternative oder ergänzende Behandlungsverfahren.
Dabei geht es auch um die Kosten: Eine Behandlung von Psychotikern ohne Neuroleptika dauert länger und kann aufwendiger werden als die Verabreichung pharmazeutischer Präparate. Wahnkranke bekommen trotz ihrer schweren Erkrankung oft weniger menschlich-therapeutische Zuwendung als Leute mit leichteren psychischen Störungen. Dieses Ungleichgewicht darf nicht hingenommen werden.
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