Kommentar Verwandtenaffäre in Bayern: Mangel an Unrechtsbewusstsein
Die bayerischen Politiker wussten in der Verwandtenaffäre genau, was sie tun. Es liegt nun an den Wählern, für Konsequenzen zu sorgen.
I n der Affäre um die Beschäftigung von engen Familienmitgliedern im Bayerischen Landtag kommen immer mehr Details ans Licht. Sie alle zeigen nur eines: Den Abgeordneten fehlt das Unrechtsbewusstsein.
Seit dem 1. Dezember 2000 verbietet das Abgeordnetengesetz im Bayerischen Landtag die Beschäftigung von Ehegatten und anderen engen Verwandten. Mit einer Ausnahme: Bereits bestehende Arbeitsverträge durften beibehalten werden.
Als vor sechs Wochen bekannt wurde, dass insgesamt 79 bayerische Abgeordnete jeglicher Couleur von dieser Ausnahmeregelung zum Teil bis zum heutigen Tag Gebrauch machten, war das ein Grund, sich zu wundern. Jetzt hat Bayerns Landtagspräsidentin Barbara Stamm auf Druck der Medien eine Liste veröffentlicht, die zeigt, dass 16 bayerische Abgeordnete ihre Kinder oder Ehefrauen sogar gezielt einstellten, um von der Ausnahmeregelung zu profitieren.
Während also im Mai 2000 in den parlamentarischen Gremien darüber beraten wurde, die umstrittenen Beschäftigungsverhältnisse abzuschaffen, schlossen sie noch schnell die entsprechenden Verträge ab. Auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Beschäftigungsverhältnisse lag da bereits vor. Man darf also davon ausgehen, dass die zwölf CSU- und vier SPD-Abgeordneten, die ihre Namen nun auf der Liste wiederfinden, recht genau wussten, was sie taten.
Rein rechtlich handelten sie legal. Bis auf einen Abgeordneten, der bereits zurücktrat, wird man niemanden belangen können. Davon abgesehen, muss man sich fragen, ob das mangelnde Unrechtsbewusstsein Politiker für ihren Beruf qualifiziert. Zwar hat der Landtag mittlerweile alle Beschäftigungsverhältnisse dieser Art abgeschafft. Aber letztlich ist es am Wähler, diese unsägliche Affäre baldmöglichst zu beenden.
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