Kommentar Urteil zu Waffenexporten: Eine Niederlage für die Demokratie
Die Regierung darf Rüstungsdeals geheim halten. Der Bundestag kann nur noch hinterhermeckern. Welch ein restriktives Demokratieverständnis.
E s ist eine klare Niederlage für Demokratie und Öffentlichkeit. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Dienstag die Auskunftsansprüche über Rüstungsexporte erweitert, die grünen Kläger haben aber nur dort gewonnen, wo die Bundesregierung schon von selbst nachgegeben hatte – weil sie offensichtlich auf aussichtslosem Posten stand.
Beim entscheidenden Punkt hat Karlsruhe sich ganz auf die Seite der Bundesregierung geschlagen. Im Vorfeld einer Exportgenehmigung muss sie keinerlei Auskunft geben. Es spielte für die Richter auch keine Rolle, dass der Bundessicherheitsrat schon Jahre vor der endgültigen Genehmigung grünes Licht gibt und davon auch wohl noch nie abgerückt ist. Selbst anrüchigste Geschäfte können damit weiter geheim gehalten werden, bis alles zu spät ist.
Karlsruhe offenbart damit ein äußerst restriktives Demokratieverständnis. Abgeordnete sollen auf keinen Fall die Öffentlichkeit aufrütteln, solange dies noch etwas bewirken könnte. Denn dann würden sie „mitregieren“ und das verstoße gegen die Gewaltenteilung.
Die Parlamentarier dürfen also lediglich den getroffenen Entscheidungen hinterhermeckern. Der Bundestag könnte sich nicht einmal per Gesetz ein Mitbestimmungsrecht über Rüstungsexporte sichern, so die traurige Konsequenz des Urteils.
Dass das Grundgesetz die Entscheidung über Rüstungsexporte ausdrücklich der Bundesregierung zuweist, ist kein guter Grund für dieses Ergebnis. Denn damit sollte offensichtlich sichergestellt werden, dass nicht irgendeine Behörde entscheidet, sondern die parlamentarisch kontrollierte Bundesregierung. Daraus ein Recht der Regierung auf Geheimhaltung und Intransparenz abzuleiten, stellt den Kontrollgedanken völlig auf den Kopf.
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