Kommentar Ungarns Hochschulgesetz: EU geht gegen Orbán vor
Die EU verlöre Glaubwürdigkeit, ließe sie Orbáns Hochschulgesetz durchkommen. Das Vertragsverletzungsverfahren ist folgerichtig.
V iktor Orbán ist zu weit gegangen. Sein Zurechtstutzen von Demokratie und Freiheitsrechten mittels Salamitaktik ist jahrelang erfolgreich gewesen. Die Presse ist domestiziert, die Justiz ist an die Kandare genommen, Oppositionelle sind aus allen maßgeblichen Ämtern entfernt worden.
Meist waren die von ihm initiierten Gesetze so geschickt formuliert, dass die EU keine Handhabe für ein Vertragsverletzungsverfahren hatte. Aber mit dem Gesetz, das die Schließung der renommierten Central European University (CEU) in Budapest zur Folge hätte, und mit einer Volksbefragung voller Suggestivfragen gegen die EU, geht er auf offenen Konfrontationskurs mit Brüssel.
Mit gespielter Unschuldsmiene mussten Ungarns Botschafter ausrücken, um den Vorstoß zu verteidigen. Es gehe gar nicht um die CEU von George Soros, sondern um die Qualität von Wissenschaft und Lehre. Schon komisch, dass einzig die ungarische Regierung an der Qualität dieser Hochschule für die neue Generation aus den Transformationsstaaten etwas auszusetzen hat.
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des neuen Hochschulgesetzes eingeleitet. Ein Schreiben sei an die Regierung in Budapest gesandt worden, erklärte Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis am Mittwoch in Brüssel. Das neue Hochschulgesetz könnte das Aus für eine vom US-Milliardär George Soros gegründete Universität in Budapest bedeuten und war auch international auf Kritik gestoßen. Mit dem Gesetz wird die Befugnis von Universitäten mit Hauptsitz außerhalb der EU eingeschränkt, ungarische Abschlüsse zu verleihen.
Aber Soros, der übrigens keinerlei Einfluss auf die von ihm gegründete und subventionierte Universität ausübt, ist nun einmal ein Feind, dessen Vorstellungen von einer offenen Gesellschaft mit dem Weltbild von Orbán nicht kompatibel sind.
Die EU würde ihre Glaubwürdigkeit verlieren, ließe sie Orbán mit diesem neuerlichen Affront davonkommen. Die Freiheit der Wissenschaft darf nicht verhandelbar sein. Und die Fragen des seltsamen Referendums, das vor allem gegen die Flüchtlingspolitik der EU gerichtet ist, lesen sich, als würde man den Uxit vorbereiten. Aber dafür gäbe es keine Mehrheit.
Und auch Orbán selbst kann kein Interesse haben, auf die üppigen Subventionen aus Brüssel zu verzichten. Die Kommission hat zunächst ein Mahnschreiben abgeschickt. Das ist der erste Schritt zu einem Vertragsverletzungsverfahren, erlaubt Orbán aber unter Gesichtswahrung zurückzurudern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Insolventer Flugtaxi-Entwickler
Lilium findet doch noch Käufer
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Preise fürs Parken in der Schweiz
Fettes Auto, fette Gebühr
Rekordhoch beim Kirchenasyl – ein FAQ
Der Staat, die Kirchen und das Asyl