Kommentar UN-Beauftragter für LGBT: Ganz knapp gescheitert
Einen Vorstoß zur Abschaffung des LGBT-Beauftragten lehnt die Generalversammlung ab. Offen ist nun, wofür der kommende US-Präsident steht.
D er nur knapp gescheiterte Angriff zahlreicher Regierungen auf das Amt des UNO-Sonderbeauftragten für LGBT-Rechte sowie – erstmals seit Bestehen der Weltorganisation – auf die Unabhängigkeit des UN-Menschenrechtsrates war auch ein Angriff auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ aus dem Jahr 1948.
Darin heißt es unmissverständlich: „Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“ Darunter fallen auch geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung.
Auch in Staaten, die sich an dieser jüngsten Attacke nicht – oder noch nicht – beteiligt haben, sind die Rechte von LGBT sowie von anderen Minderheiten eingeschränkt oder zumindest bedroht. Das gilt etwa für die Türkei sowie künftig möglicherweise auch für die USA.
Noch ist nicht klar, welche Politik Präsident Trump tatsächlich betreiben wird. Seine wenigen liberal klingenden Wahlkampfsätze zu LGBT entwertete er mit sehr viel mehr diskriminierenden Äußerungen, die nicht nur in der LGBT-Community große Sorgen auslösten. Diese Sorgen hat Trump erheblich verstärkt mit seiner bisherigen Auswahl ausschließlich christlich-fundamentalistischer, rassistischer und xenophober weißer Männer für führende Posten in seiner Administration. Dass die indischstämmige Niki Haley als mutmaßliche UNO-Botschafterin Trumps eine andere Politik vertreten kann und wird als diese Männerriege, ist kaum zu erwarten.
Sollten die USA auf eine LGBT-feindliche Linie umschwenken, werden die absehbaren nächsten Angriffe auf grundlegende Menschenrechte in der UNO-Generalversammlung wahrscheinlich nicht mehr scheitern.
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