Kommentar Todesstrafe: Mit Menschenrechten unvereinbar
Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe: Wir müssen gemeinsam für eine Welt kämpfen, in der sie überflüssig ist, sagen sechs Außenminister.
A m Welttag gegen die Todesstrafe bekräftigen wir unser Engagement für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.
Positiv ist, dass wir seit Jahrzehnten einen weltweiten Trend zur Einschränkung und Abschaffung der Todesstrafe beobachten können. Von den 193 UNO-Mitgliedsstaaten wenden heute nur noch 36, also knapp 20 Prozent, die Todesstrafe tatsächlich an. War die Todesstrafe in den 1980er Jahren noch die Regel, ist sie heute die Ausnahme. Aus Europa ist die grausame Strafe nahezu verbannt – mit einer Ausnahme. Es ist höchste Zeit, dass auch Belarus die Hinrichtungen einstellt und sich Europa komplett von der Todesstrafe befreit – für immer.
Mit Sorge sehen wir allerdings, dass in einigen Ländern der Welt ernsthaft diskutiert wird, die Todesstrafe wieder einzuführen, und dass in anderen Ländern Hinrichtungen nach langjährigen Moratorien wiederaufgenommen werden. Dies widerspricht dem globalen Trend und teilweise dem Völkerrecht. Wir rufen alle Staaten auf, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten und den Geist des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zu respektieren, der eine schrittweise Abschaffung der Todesstrafe vorsieht.
Viele Menschen dieser Welt leben immer noch in Staaten, in denen ihnen die Todesstrafe droht. Sie laufen Gefahr, willkürlich oder sogar fälschlich zu Tode verurteilt und hingerichtet zu werden. Häufig sind es arme Menschen, die mit dem Tod bestraft werden, da ihnen die Mittel fehlen, sich wirksam gegen Anschuldigungen zu verteidigen. Mit dem Motto „Armut und Justiz – ein tödlicher Mix“ machen wir am heutigen Welttag auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam.
Auch Mitglieder von ethnischen, religiösen oder sexuellen Minderheiten werden häufiger Opfer der Todesstrafe. In Resolutionen, die wir kürzlich im UNO-Menschenrechtsrat verabschiedet haben, appellieren wir an alle Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Todesstrafe zu beseitigen und die Todesstrafe auf keinen Fall gegen minderjährige Straftäter, Personen mit einer geistigen Behinderung und schwangere Frauen anzuwenden.
Bedürfnis nach Vergeltung
Unabhängig davon, ob sie diskriminierend angewendet wird oder nicht; unabhängig davon, ob sie unschuldig verurteilte Personen trifft oder nicht; unabhängig davon, ob sie dazu verwendet wird, politische Gegner auszuschalten oder nicht: Die Todesstrafe ist nicht vereinbar mit unserem Verständnis der Menschenrechte.
Aurelia Frick ist Außenministerin Liechtensteins, Sigmar Gabriel ist Außenminister Deutschlands, Jean Asselborn ist Außenminister Luxemburgs, Sebastian Kurz ist Außenminister Österreichs, Karl Erjavec ist Außenminister Sloweniens, Didier Burkhalter ist Außenminister der Schweiz.
Unsere nationalen Gesetze verbieten die Todesstrafe. Wir haben uns international verpflichtet, nie wieder Todesurteile zu verhängen oder zu vollstrecken, indem wir die entsprechenden Zusatzprotokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert haben. 85 Staaten haben den gleichen Weg eingeschlagen und sich im Zweiten Zusatzprotokoll des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet.
Wer denkt, die Todesstrafe sei ein Mittel gegen Gewalt, Verbrechen und Terrorismus, dem halten wir Folgendes entgegen: Wissenschaftliche Studien belegen, dass sich weder Verbrecher noch Terroristen durch die Todesstrafe abschrecken lassen. Anstatt Gewalt vorzubeugen, schafft die Todesstrafe noch mehr Gewalt. Sie mag zwar das Bedürfnis nach Vergeltung zufriedenstellen, bringt aber keine Wiedergutmachung für die Opfer von Verbrechen und ihre Angehörigen. Die Todesstrafe verschärft also die Probleme, anstatt sie zu lösen.
Todesstrafe hat im 21. Jahrhundert keinen Platz
Wir setzen uns dafür ein, dass die Würde und Menschenrechte jedes einzelnen Menschen geschützt werden, nicht nur in unseren Ländern, nicht nur in Europa, sondern auf der ganzen Welt. In unseren Augen steht die Todesstrafe symbolhaft für die zahllosen Verletzungen der Menschenrechte in der heutigen Welt. Die Todesstrafe hat im 21. Jahrhundert keinen Platz.
Im Dialog mit betroffenen Staaten werden wir uns dafür einsetzen, dass die Todesstrafe eingeschränkt und abgeschafft wird. Ein weltweites Moratorium wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin.
Wir werden fortfahren, die Todesstrafe in multilateralen Foren zu thematisieren und uns mit globalen und regionalen Initiativen für die Abschaffung einzusetzen. Wir anerkennen und unterstützen die Anstrengungen von engagierten Frauen und Männern aus der Zivilgesellschaft, der Politik, der Justiz, der Wissenschaft und der Kultur überall auf dieser Welt. Gemeinsam wollen wir uns einsetzen für eine Welt ohne Todesstrafe.
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