Kommentar Thomas de Maizière: In der Eindeutigkeitsfalle
Als Minister kann sich de Maizière nur halten, wenn er in der CDU zeigt, dass er einen Skandal meistern kann. Doch zwei große Fehler hat er schon gemacht.
E iner der bizarren Aspekte am Drohnenskandal um Verteidigungsminister Thomas de Maizière ist, dass fast niemand seine Entscheidung zum Stopp des Euro Hawk falsch findet. Übrigens hält sie auch kaum jemand für zu spät, schließlich profitiert mit EADS ein deutsch(-europäisch)er Rüstungskonzern. Dagegen herrscht einmütige Verblüffung darüber, welche großen Fehler der Minister in der Skandalbewältigung macht.
Zwei davon stechen besonders hervor. Wer seinen Untergebenen Schuld zuweist und ihnen mit Rauswurf droht, braucht erstens mit ihrer Loyalität nicht mehr zu rechnen. Genau darauf ist der Minister aktuell aber stärker angewiesen denn je. Denn Thomas de Maizière hat sich zweitens selbst eine Eindeutigkeitsfalle gestellt.
Er hat sich so darauf festgelegt, vor dem 13. Mai nichts über das Ausmaß der Drohnenprobleme gewusst zu haben, dass die Opposition nur noch nachweisen muss, wie viel vor dem 13. Mai bekannt war, um ihn wahlweise der Lüge oder der Unfähigkeit zu überführen.
leitet das Inlandsressort der taz.
Das Angriffsmuster lautet: „Wenn er es wusste, ist er ein Täuscher; wenn er es nicht wusste, ist er ein Trottel.“ Es ist international bewährt und führt in Demokratien recht zuverlässig zu Rücktritten.
Die hierfür entscheidende Variable ist aber nicht die Attacke der Opposition samt FDP, sondern der Rückhalt in der eigenen Partei. Diese wiederum entscheidet nicht nach Ausmaß des Skandals – solange hier Unternehmensinteressen geschützt sind, zuckt bei der CDU niemand –, sondern nach Qualität des ministerlichen Umgangs damit.
Dieser gereicht nun weder seiner Partei noch ihm selbst zu Ruhm oder Ehre. Wie auch immer nun das Ergebnis ausfällt, es wird den Euro Hawk nicht mehr fliegen lassen. Interessant aber ist, ob der Verteidigungsminister der nächsten Koalition die Lehre daraus zieht, dass das Beschaffungswesen der Bundeswehr extern kontrolliert werden muss – schon aus ministeriellem Eigenschutz.
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