Kommentar Tarif für Werksvertragler: Nicht ohne einen Mindestlohn
Die Werksvertragler einer Werft haben sich einen Haustarifvertrag hart erkämpft. Das muss Schule machen. Vor allem in der Fleischindustrie.
D ie Meyer Werft hat schnell reagiert: Der Haustarifvertrag, den der Schiffbauer mit der Gewerkschaft IG Metall abgeschlossen hat, verbessert die Situation der geschätzt mehreren hundert Werkvertragsbeschäftigten aus Rumänien und Bulgarien grundlegend.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde, mehr Mitbestimmungsrechte und Einblick der Betriebsräte, wer da überhaupt zu welchen Konditionen beschäftigt wird, sind nur einige Dinge, zu denen sich das Unternehmen verpflichtet hat.
Das Beispiel muss jetzt Schule machen für andere Betriebe, in denen Werkvertragsarbeiter zu Billiglöhnen schuften. Vor allem die Fleischindustrie, in der im Akkord für vier bis fünf Euro in der Stunde geschlachtet wird, gerät in Zugzwang. Schon kündigen Arbeitgeber an, man sei nun auch zu Tarifverhandlungen bereit.
Auf einen Haustarifvertrag für Werkvertragsarbeiter haben sich die Papenburger Meyer Werft, die Gewerkschaft IG Metall und der Betriebsrat geeinigt. Künftig gelten für Beschäftigte von Subunternehmen 8,50 Euro Stundenlohn und Mindeststandards bei der Unterbringung. Zudem erhält der Betriebsrat bei Werkverträgen mehr Mitwirkungsrechte.
Die laut niedersächsischem Wirtschaftsministerium bundesweit einmalige Einigung ist eine Konsequenz, die der Schiffbauer aus dem Tod zweier rumänischer Werkvertragsarbeiter im Juli zieht. Die Männer waren bei einem Brand in einer Massenunterkunft erstickt. (tha)
Der Druck dafür wächst auch aus dem Ausland, denn Belgien hat sich vor wenigen Monaten offiziell bei der EU-Kommission über Wettbewerbsverzerrung beschwert: Da im Nachbarland ein Mindestlohn von 9,10 Euro gilt, dominieren deutsche Unternehmen über ihre belgische, aber auch französische Schlachtkonkurrenz.
Doch der Weg für Verbesserungen ist hier noch weit: In der Fleischbranche existiert bisher nicht einmal ein tariffähiger Verband, mit dem die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten Verträge abschließen könnte. Und längst nicht alle Betriebe sind tarifgebunden.
Will man den Fortschritt verallgemeinern, braucht es gesetzliche Regelungen: einen einheitlichen Mindestlohn für alle sowie Kontrollen, ob die Unterkünfte für Beschäftigte menschenwürdig sind und ob ein Scheinwerkvertrag oder ein echter Werkvertrag vorliegt.
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