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Kommentar NebeneinkünfteDer Bürger verdient Offenheit

Kommentar von Daniel Haufler

Otto Schily muss Strafe zahlen, weil er Nebeneinkünfte verschwiegen hat. Richtig so - denn Transparenz gegenüber der Gesellschaft ist wichtiger als der Vertrauensschutz von Klienten.

Bild: taz

Daniel Haufler ist Redakteur im Meinungs-Ressort der taz.

Wenn Otto Schily schweigt, gibt das zu denken. Schließlich ist der ehemalige Bundesinnenminister sonst immer bereit, über alles Mögliche zu reden - seine Zeit als RAF-Anwalt und Grünen-Gründer, seine Motive für den Parteiwechsel zur SPD und die besten Ideen zur inneren Sicherheit. Schweigen will er vor allem über eines: seine Nebeneinkünfte. Gegenüber den Bürgern sowieso, aber auch gegenüber dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert.

Das könnte ihn teuer zu stehen kommen. Denn das Abgeordnetengesetz schreibt vor, dass jedes Mitglied des Parlaments seine Nebeneinkünfte dem Bundestagspräsidenten offenlegen muss. Für seine Weigerung wurde Schily deshalb mit einem Bußgeld von 22.017 Euro belegt. Geschieht dem selbstgerechten Egomanen Recht, werden viele Kritiker denken. Aber so einfach liegen die Dinge nicht. Das zeigt die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Nebeneinkünften. Mehrere Abgeordnete hatten gegen die Regelungen zur Nebentätigkeit geklagt, weil sie ihr freies Mandat eingeschränkt sahen. Sie seien doch nicht dem Bundestagspräsidium verantwortlich, sondern nur ihrem Gewissen, argumentierten sie. Zwar wurde die Klage abgewiesen, doch der halbe Senat gab den Klägern Recht. Kein Wunder, denn das Abgeordnetengesetz ist zu schwammig formuliert. Die Konsequenz kann nur sein: ein neues Gesetz - und klare Regelungen für seine Ausführung.

Dabei muss endlich einmal definiert werden, dass Abgeordnete keine ehrenamtlichen Volksvertreter sind, sondern hauptberufliche Politikmanager. Wenn sie Nebentätigkeiten ausüben, haben die BürgerInnen das Recht zu erfahren, wofür die Abgeordneten wie viel verdienen. Transparenz gegenüber der Gesellschaft ist wichtiger als der Vertrauensschutz einzelner Klienten. Das ist in anderen Demokratien wie den USA selbstverständlich - und schreckt mögliche Klienten dort keineswegs davon ab, sich von einem Abgeordneten als Anwalt vertreten zu lassen. So gesehen, regt Otto Schily eine längst überfällige Debatte an, weil er so schweigsam ist.

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1 Kommentar

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  • AZ
    anke zoeckel

    Er kann es einfach nicht lassen! Irgendwer sollte dem ehemaligen Innenminister bei Gelegenheit mal stecken, dass man seine Richtlinienkompetenz zwischenzeitlich an einen Mann namens Schäuble weitergereicht hat. Irgend ein dämlicher SPD-Wähler muss das so gewollt haben vor ein paar Jahren. Warum nur?