Kommentar Mollath: Zum Schutze der Ministerin
CDU und FDP geht es nur darum, dass die Justizministerin nicht vor den Landtagswahlen fällt. Das Verfahren gegen Mollath muss wieder aufgenommen werden.
D er Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags zum Fall Mollath hat seine Arbeit beendet. Für CSU und FDP waren die Entscheidungen des Beamten aus dem Jahr 2003 vertretbar. Zu diesem Ergebnis kann nur kommen, wer sich in den in den letzten vier Wochen Augen und Ohren zugehalten hat – oder wer partout eine Ministerin schützen will.
So räumte Florian Hermann (CSU), der Ausschussvorsitzende, nach der letzten Sitzung nur ein: „Die Entscheidungen der Ermittler von damals hätten auch anders getroffen werden können.“
Können? Wohl eher müssen! Die Befragung von Steuerfahndern und Richtern vor dem Ausschuss hat klar gezeigt: Die Beamten, deren Aufgabe es gewesen wäre, sich mit Mollaths zum Teil wirren, aber stichhaltigen Anzeigen und Schriftsätzen auseinandersetzen, waren überlastet und reagierten deshalb mit Abwehr.
ist Bayernkorrespondentin der taz.
Womöglich waren sie froh, als der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth beim Finanzamt anrief und ausrichten ließ, dass ein Verfahren anhängig sei, in dem Mollath auf seinen Geisteszustand überprüft werde. Damit war der Fall für sie erledigt: „Weitere Ermittlungen scheinen nicht veranlasst“ vermerkte der zuständige Beamte. Eine grundlegend falsche Entscheidung.
Die Steuerfahnder verhinderten damit, dass den Vorwürfen Mollaths, die Nürnberger Mitarbeiter der Hypovereinsbank seien systematisch an dem anonymen Transfer von Kapital in die Schweiz involviert, nachgegangen wurde. Wie sich bei den Ermittlungen, die 2012 eingeleitet wurden, herausstellte, wäre man durchaus fündig geworden.
Noch schwerer aber wiegt, dass Gustl Mollath so nicht mehr beweisen konnte, dass seine Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind. Just diese Vorwürfe haben zu seiner Einweisung in die Psychatrie geführt – wo er seit nunmehr sieben Jahren gegen seinen Willen sitzt.
All diese Versäumnisse erkennen CSU und FDP in ihrem Abschlussbericht nicht an. Stattdessen verweisen sie, ebenso wie die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU), auf die Unabhängigkeit der Gerichte und darauf, dass nur ein Wideraufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg mögliche Fehler und Versäumnisse der Gerichte korrigieren kann.
Am 19. Juli will das Gericht darüber entscheiden. Kommt es tatsächlich zum Prozess, begänne dieser wohl erst nach der bayerischen Landtagswahl am 15. September. Und dann ist Justizministerin Merk längst nicht mehr im Amt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Der alte neue Präsident der USA
Trump, der Drachentöter
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens