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Kommentar Mollath-UrteilFreispruch mit Makel

Kommentar von Lisa Schnell

Mollaths Einweisung in die Psychiatrie war Unrecht. Die Misshandlungsvorwürfe aber bleiben bestehen. Das Urteil ist ein auch Erfolg für den Rechtsstaat.

Gustl Mollath auf dem Weg ins Landgericht Regensburg. Bild: reuters

G ustl Mollath hat gewonnen und verloren. Gewonnen hat er, weil seine Einweisung in die Psychiatrie ein Unrechtsurteil war, das Richterin Elke Escher gegeißelt hat. Die Begründung von Mollaths damaligen Richtern und Gutachtern, Mollath sei gefährlich, weil er Dutzende Autoreifen zerstochen habe, zerlegte sie sorgfältig. Die Vorwürfe sind ihm nicht nachzuweisen.

Weder ist sicher, dass es immer der gleiche Täter war, noch wurde bei Mollath eine Tatwaffe gefunden. Das Schreiben, in dem Mollath mehrere der Geschädigten als Mitglied eines Komplotts gegen ihn bezeichnete, ist nur ein Indiz, mehr aber auch nicht. Nie hätte es einem Richter ausreichen dürfen, um so gravierend in das Leben eines Menschen einzugreifen, ihm sieben Jahre seines Lebens zu rauben. Das Urteil ist deshalb auch ein Erfolg für den Rechtsstaat.

Verloren hat Mollath, da die Richter überzeugt waren, er habe seine Frau geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt. Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat ist das aber nicht. Die Sichtweise ist nachvollziehbar. Dass Mollaths damalige Frau, Petra M., erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt war, bestätigte nicht nur der Rechtsmediziner. Auch gegenüber drei Zeugen schilderte Petra M. die Misshandlung weitgehend konstant. Und es bleibt immer noch der Arzt, dessen Attest die Verletzungen bestätigt.

Unklug war von Mollath, sich selbst nie genau zu der Tat zu äußern. Seine Version, die Verletzungen würden von einem Sprung aus dem Auto stammen, erscheint deshalb unglaubhaft. Richterin Escher hat mit ihrem Urteil bewiesen, dass sie trotz des Unrechts, das Mollath erfahren hat, kein Auge zudrückt. Sie hat aber auch die erheblichen Fehler der bayerischen Justiz beanstandet. Mollaths Vorwurf, es fehle hier an Aufklärungswillen, ist daher nicht gerechtfertigt.

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5 Kommentare

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  • Wenn ein Arzt einen Fehler macht, bei dem ein Patient zu Schaden kommt, muss er mit einem Kunstfehlerprozess und Schmerzensgeld rechnen. Eventuell muss er sich auch auf standesrechtliche Konsequenzen gefasst machen.

     

    Der Richter, der Mollath 7 Jahre freien Lebens gestohlen hat und für die entwürdigende Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt gesorgt hat, muss sich keine Sorgen machen. Ihn wird niemand belangen!

     

    Es wäre wirklich zu überlegen, ob man Richter für ihre Fehlurteile nicht haftbar machen sollte. Schon alleine der Schaden den der Richter beim Steuerzahler angerichtet müsste bestraft werden. Die Wiedergutmachungszahlung an Mollath beläuft sich auf mehr als 60 000 Euro!

     

    Es ist schon richtig, dass Richter unabhängig sein sollen. Das schließt allerdings nicht aus, dass sie bei Fehlurteilen zur Verantwortung gezogen werden sollten.

  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Komplotte gibt es in Deutschland nicht. Ende.

  • Erst war ein Gericht davon überzeugt, dass Mollath geisteskrank ist und ließ ihn über sieben Jahre in der Psychiatrie wegsperren. Nun ist ein anderes Gericht davon überzeugt, dass er seine damalige Frau mißhandelt hat und entläßt ihn nun als Gewalttäter. Ein Erfolg für den Rechtsstaat? Nein! Ein Rechtssystem, dass sich mit Überzeugungen begnügt, anstatt klare Beweise für die Schuld eines Beschuldigten vorzubringen bevor es ihn zum Täter stempelt, ist kein Rechtsstaat mehr. Die Sache stinkt für mich immer noch zum Himmel. Nur ein bißchen Rechtsstaat ist auch nicht besser als gar keiner. Es wundert mich schon, wie großzügig man hier über elementare Rechtsgrundsätze hinwegzusehen bereit ist.

    • @Rainer B.:

      So sehe ich das auch und reibe mir die Augen.

  • Eigentlich ist es ja trivial: Hypochoder zu sein, schützt nicht vor Krebs. Man kann unter Verfolgungswahn leiden und trotzdem Opfer einer Verschwörung werden. Und man kann in Beziehungskrisen unverhältnismäßig agieren und trotzdem zu Unrecht in die Psychatrie eingewiesen werden. Das ist ja eigentlich keine Überraschung. Denn Rechtsstaatlichkeit muss man sich nicht durch einen einwandfreien Charakter verdienen. Selbst ein Mörder hat Anspruch darauf. Zumindest sollte man das annehmen. Insofern ist es ein Freispruch ohne Makel ...