Kommentar Maut und Datenschutz: Überwachung auf der Überholspur
Wer massenhaft Daten über Kennzeichen und Fotos von Fahrern speichert, schafft Begehrlichkeiten. Vor allem bei den Fahndungsbehörden.
S eit fast anderthalb Jahren kommen alle paar Wochen neue gruselige Überwachungsdetails aus den Unterlagen des Whistleblowers Snowden ans Licht. Und was fällt dem Verkehrsminister ein, der immerhin auch fürs Internet zuständig ist? Noch ein bisschen mehr Überwachung. Passend zum Thema durch die Hintertür. Versteckt in einem Gesetz zur Maut.
Der Minister hat gerade in jedes Mikrofon diktiert, selbstverständlich würden die Mautdaten wieder gelöscht und Profile der Autofahrer schon gar nicht angelegt. Das wirkt schon ziemlich seltsam.
Kennt er das Gesetz nicht? Oder war den Autoren nicht bewusst, welche Auswirkungen ihre Paragrafen haben werden? Schwer zu sagen, was das kleinere Übel wäre.
Das Problem bei der Speicherung von Daten, und zwar je mehr und je länger, ist: Sie weckt Begehrlichkeiten. Bislang hat sich der Betreiber des Mautsystems gut geschlagen und Zugriffsversuche unter Verweis auf die Gesetzeslage abgewehrt.
Aber das kann sich ändern. Wenn erst einmal massenhaft Fotos von Kennzeichen und Fahrer samt Beifahrer vorhanden sind und mehr als ein Jahr lang gespeichert bleiben können, wird es nicht lange dauern, bis Ermittler behaupten werden, diesen oder jenen Datensatz ganz unbedingt für die Aufklärung eines schweren Verbrechens zu benötigen.
Die Argumentation gab es in der Vergangenheit schon öfter, und die Verbrechen wurden letztlich auch ohne Mautdaten aufgeklärt.
Doch die Politik wird spätestens in einem solchen Fall einknicken und das Zweckentfremdungsverbot kippen. Wo das hinführt, ist klar: Wer der Überwachung entgehen will, umfährt die Autobahnen. Zumindest für den Anfang. Eine Ausdehnung der Mautüberwachung auf – erst einmal – Teile von Bundesstraßen hat der Verkehrsminister schon angekündigt.
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