Kommentar Internetsperrung: Kinderporno als Einfallstor

Von der Leyens will Kinderpornografie mit Seitensperrung bekämpfen. Das kann nur symbolische Wirkung haben - hat aber die praktische Folge, Türöffner für Zensur im Netz zu sein.

Erst wird Stillschweigen vereinbart, und dann wird es ganz schnell gehen. Noch in diesem Frühjahr soll eine Infrastruktur zur Blockade verbotener Internetseiten aufgebaut werden. Über die Details verhandeln derzeit Familienministerin von der Leyen und die sieben größten deutschen Internetprovider. Ein Gesetz soll noch vor der Wahl im September beschlossen werden.

Die Gespräche drehen sich derzeit ausschließlich um Kinderpornografie. Doch wenn die Infrastruktur steht und die Verfahren eingespielt sind, wird bald auch die Sperrung von links- und rechtsextremistischen Seiten geplant werden oder die von hierzulande verbotenen Glücksspielen oder von Angeboten zum unerlaubten Download von Musik oder … Letztlich wird das Argument immer dasselbe sein: Was verboten ist, muss auch blockiert werden, sonst seien Verbote ja sinnlos.

Vermutlich wird kaum jemand die Blockade von Seiten ablehnen, bei denen etwa die Vergewaltigung von Kleinkindern gezeigt wird. Nutzt von der Leyen also diese Diskussion als Einfallstor, um die Zensur des Internets hoffähig zu machen? Die Antwort ist vermutlich banaler: Da der Kampf gegen Kinderpornografie ein Konsensthema ist, kann sie hier vor der Wahl noch Pluspunkte sammeln.

Allerdings hinkt von der Leyens Argument, die Zugangserschwernis könne das kommerzielle "Massengeschäft" mit Kinderpornografie zerstören. Das Geschäft mit strafbaren Inhalten lebt schließlich nicht von Kunden, die zufällig auf solche Seiten stoßen, sondern von Süchtigen, die dem Angebot auch in zugangsgeschützte und teure Winkel, etwa in sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke, folgen werden.

Von der Leyens Initiative wird im Kampf gegen Kinderpornografie also nur symbolische Wirkung haben. Praktische Folgen hat die Zensur eher für politische Inhalte, weil diese möglichst viele Menschen erreichen sollen und nicht nur zahlende Aficionados. Provider und Gesetzgeber sollten jetzt deshalb nicht einfach unter Zeitdruck und überstürzt ein Internetzensursystem einführen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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