Kommentar Google-Kampagne: Der Monopolist wird nervös
Googles Kampagne zur Diskussion um das Leistungsschutzrecht ist nachvollziehbar – und langweilig. Die Machtprobe hilft nicht wirklich weiter.
W ie lustig: Nachdem die Verlage ohne Leistungsschutzrecht beinahe das Ende der gedruckten Tagespresse befürchten, klotzt Google jetzt dagegen und prophezeit den Untergang der Netzfreiheit, falls das geplante Gesetz kommt. Sollte da etwa jemand nervös geworden sein?
Mit seiner „Verteidige Dein Netz“-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht kassiert Google jedenfalls sein bisher treu gepflegtes Image: Der Fastmonopolist in Sachen Suchmaschinen ist eben nicht der neutrale Dienstleister für die globale Online-Community, wie Google erstaunlich lange behaupten konnte. Sondern ein börsennotiertes Unternehmen mit einem eindeutigen Ziel: Wachstum und Gewinnmaximierung.
Von Einnahmen möglicherweise künftig etwas abgeben zu müssen, unterläuft diesen Plan, da kann das geplante Leistungsschutzrecht noch so schwammig und unklar formuliert sein wie der aktuelle Entwurf. Von daher ist die Reaktion von Google so nachvollziehbar wie langweilig. Interessant ist vielmehr, dass der Konzern bislang relativ souverän durchblicken ließ, er säße doch eh am längeren Hebel: Welche Zeitung, wurde da argumentiert, könne es sich leisten, nicht durch Google gelistet im weltweiten Netz auffindbar zu sein? Da ist etwas dran – und das macht Googles Volte um so spannender: Zweifelt da jemand an seiner Unersetzlichkeit?
ist Autor der taz.
Über Sinn und Unsinn eines eigenen Leistungsschutzrechts für Verlage sagt das übrigens nichts aus. Zumindest der vorliegende Gesetzentwurf dürfte, wie seit Monaten mit guten Argumenten diskutiert, mehr Probleme schaffen als lösen und den Verlagen kaum den ersehnten warmen Geldregen bescheren.
Die Machtprobe hilft, das nur am Rande, auch bei den wirklich zentralen Fragen nicht weiter. Denn die lauten: Wie schützt man das Netz vor einem Machtmissbrauch durch Google – und woher kommt ein Erlösmodell für Journalismus im Internet.
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