Kommentar Gespeicherte Telefondaten: Jeder speichert, wie er will
Die Telefonanbieter speichern die Verbindungsdaten ihrer Kunden für zwischen 7 und 210 Tage. Dabei müssen sie das gar nicht. Sind sie einfach zu faul, ihre Systeme umzustellen?
E s schien, als hätte Karlsruhe vorläufig Klarheit geschaffen: Die Vorratsdatenspeicherung, so wie sie der Gesetzgeber verabschiedet hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die gespeicherten Daten mussten umgehend gelöscht werden. Ob sie überhaupt verfassungsgemäß implementiert werden kann, haben die Richter zwar für möglich, aber schwierig erklärt – und sich somit ein großes Tor offen gelassen.
Doch nun stellt sich heraus: Die Telefonanbieter speichern einfach weiter – und das bis zu 210 Tage, also sieben Monate. Die Bundesnetzagentur hatte die großen Telefonnetzbetreiber zu ihrer Speicherpraxis befragt und einen bunten Blumenstrauß an Antworten erhalten.
So speichert beispielsweise die Deutsche Telekom alles, was über ihre Servicepartner abgerechnet wird, sechs Monate lang. Bei Vodafone werden alle erfolgreich vom Kunden durchgeführten Telefonate für sieben Monate gespeichert, genau wie der Standort des Gerätes. Wie kann das sein?
Falk Lüke ist Autor der taz und Mitglied im Verein Digitale Gesellschaft.
Als die Bundesregierung vor einem Jahr über die Neufassung mancher Teile des Telekommunikationsgesetzes debattierte, gab es eine kurze Debatte, ob sich in einer damals schon geltenden Regelung nicht eine Vorratsdatenspeicherung verberge: Den Providern ist demnach erlaubt, für die Abrechnung notwendige Daten zu speichern.
Wenn ein Kunde bestreitet, ein Telefonat geführt zu haben oder wenn beispielsweise ein ausländischer Anbieter Roaminggebühren geltend machen will, wird anhand der Daten überprüft – sofern diese vorhanden sind. Hierfür sind Daten erst einmal notwendig und natürlich sind diese „Eh-da-Daten“ auch im Zugriffsbereich der Ermittlungsbehörden, die derzeit so lauthals eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach altem Muster fordern.
Bei Flatrates ist keine Speicherung nötig
Doch es gibt einen Schönheitsfehler in der Argumentation der Provider: es handelt sich dabei um eine Zweckbindung. Der Zweck ist die Abrechnung zwischen verschiedenen Providern und mit dem Kunden. Wenn diese pauschal erfolgt – wie zum Beispiel bei Flatrates – dann gibt es keinen Zweck, für den gespeichert werden dürfte.
Es scheint, dass die Provider derzeit vor allem schlicht zu faul sind, ihre Systeme umzustellen: Die Speicherung des Ortes eines Telefonates oder einer SMS ist für die Abrechnung höchstens bei Roaming relevant, für Flatratekunden müssten sie Daten eigentlich umgehend wegwerfen. Dass einige Provider standardmäßig auch gleich noch die Gerätenummern von Mobiltelefonen, die sogenannte IMEI, mitspeichern, ist besonders fragwürdig.
Ob es sich dabei aber um eine gesetzliche Regelungslücke oder um einen Verstoß gegen das aktuell gültige Datenschutzrecht handelt? Das können derzeit nur die Aufsichtsbehörden klären – indem sie die Speicherpraxis mit ihren Mitteln infrage stellen. Wenn dann ein Gericht feststellen sollte, dass sie diese nicht unterbinden können, wäre wieder der Gesetzgeber am Zug.
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