Kommentar Gesetz gegen Steueroasen: Weich gekocht
Die laut Entwurf von den Steueroasen geforderten Abkommen über eine Auskunftserteilung in Steuersachen sind ein Witz.
Lange hat die Union einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung stur abgeblockt. In Steueroasen aktive Unternehmen - die gewiss niemals auf die Idee kämen, die dortigen Ministeuersätze auszunutzen - würden dadurch unter Generalverdacht gestellt, hieß es. Ganz schlimm erschien der CDU auch, dass Bezieher von bescheidenen Jahreseinkommen ab einer halben Million Euro selbst ohne Anlass mit Steuerprüfungen rechnen müssen. Das absurdeste Argument dagegen lautete: Dies sei ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz. Demnach ist es sicher auch verfassungswidrig, dass Autofahrer häufiger in Geschwindigkeitskontrollen geraten als Fußgänger.
Jetzt will die Union dem Entwurf doch zustimmen. Aber erst, nachdem sie das ohnehin softe Gesetz noch weicher gekocht hat - so weich, dass es bei näherem Hinsehen zu zerfallen droht. Dabei sind die laut Entwurf von den Steueroasen geforderten Abkommen über eine Auskunftserteilung in Steuersachen ohnehin ein Witz. Die Steuerbehörden müssen bereits wissen, wer in welcher Steueroase bei welcher Bank sein Geld geparkt hat, um eine Anfrage starten zu können. Sie müssen also vor der Frage schon die Antwort kennen. Solche nichtssagenden Abkommen zu unterschreiben, dürfte keiner Steueroase schwer fallen. Dank Union erhalten sie dafür auch noch ein halbes Jahr Schonfrist. Die Kalkulation scheint zu sein, dass bis dahin alle Steueroasen unterschreiben, so dass die angedrohten Rechtsverordnungen überflüssig werden.
Welch Zufall: In einem halben Jahr ist die Bundestagswahl gelaufen. Allein das zeigt schon, warum die Union jetzt plötzlich zu einem Kompromiss bereit ist. Sie will einfach nur verhindern, von der SPD im Wahlkampf als das geoutet zu werden, was sie ist: die beste Freundin der Unternehmer und Spitzenverdiener und - weil sie das nicht zu trennen vermag - mithin auch der Steuerhinterzieher.
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